Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei der Einreise
Für einen 42-jährigen polnischen Staatsangehörigen endete die Einreise aus Dänemark am Montag (19. Oktober 2026) in einer Justizvollzugsanstalt.
Rostock (ots) - Mitarbeiter des Rostocker Überseehafens meldeten der Bundespolizei einen offenbar stark alkoholisierten Mann, der zuvor mit einem Fährschiff aus Dänemark einreiste. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock trafen den 42-Jährigen vor Ort an.
Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr der Staatsanwaltschaft Lübeck vorlag.
Da die Person die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 2.025 Euro nicht zahlte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Aufgrund seines Alkoholisierungsgrades von 3,43 Promille zogen die Bundespolizisten Rettungskräfte hinzu. In einem Krankenhaus bestätigten Ärzte seine Hafttauglichkeit.
Die Einsatzkräfte brachten ihn schließlich in eine Justizvollzugsanstalt.
Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr der Staatsanwaltschaft Lübeck vorlag.
Da die Person die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 2.025 Euro nicht zahlte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Aufgrund seines Alkoholisierungsgrades von 3,43 Promille zogen die Bundespolizisten Rettungskräfte hinzu. In einem Krankenhaus bestätigten Ärzte seine Hafttauglichkeit.
Die Einsatzkräfte brachten ihn schließlich in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern