Bürgerbeschwerden gaben Anlass zu gezielten E-Scooter-Kontrollen: Mehrere Verstöße festgestellt
© Flyer "E-Scooter - Nur mit Plan"
Flyer "E-Scooter - Nur mit Plan"
(lei) Nach Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung hat die Polizeistation Bad Orb mi tatkräftiger Unterstützung des Ordnungsamtes der Stadt Bad Orb am Donnerstag gezielte Kontrollen insbesondere von E-Scootern, sogenannte Elektrokleinstfahrzeugen (eKF), im eigenen Dienstgebiet durchgeführt.
Bad Orb / Bad Soden-Salmünster (ots) - Dabei stellten die eingesetzten Ordnungshüter mehrere Verstöße fest.
Am Mittag kontrollierten die Uniformierten gemeinsam in der Altstadt von Bad Orb sowie im Bereich einer örtlichen Schule. Im Fokus standen dabei unter anderem die ordnungsgemäße Versicherung der Fahrzeuge, die Einhaltung der gesetzlichen Altersvorgaben und die vorschriftsmäßige Nutzung der E-Scooter.
Am Nachmittag verlagerten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen nach Bad Soden-Salmünster. Auch dort wurden zahlreiche Fahrzeuge überprüft.
Die Bilanz des Kontrolltages: 18 kontrollierte Fahrzeuge und mehrere Verstöße. In zwei Fällen stellten die Beamten Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest und fertigten entsprechende Strafanzeigen. Zwei Ordnungswidrigkeiten betrafen die Nutzung von E-Scootern durch Kinder unter 14 Jahren. Darüber hinaus sprachen die Einsatzkräfte drei Verwarnungen aus, weil jeweils eine zweite Person auf einem E-Scooter mitgenommen wurde.
Zwei E-Scooter wurden zudem sichergestellt. Hintergrund waren die Verhinderung weiterer Straftaten sowie ungeklärte Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Unklarheiten hinsichtlich des erforderlichen Versicherungsnachweises.
Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Zudem müssen die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sein. Die Mitnahme einer zweiten Person ist nicht erlaubt. Wer mit einem nicht versicherten E-Scooter unterwegs ist, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Beachten Sie auch den beigefügten Flyer (Quelle: Polizei Hessen)
Die Polizei geht Beschwerden aus der Bevölkerung umgehend nach und wird die Einhaltung der geltenden Vorschriften auch künftig im Blick behalten. Ziel der Kontrollen ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und mögliche Gefahren durch die unsachgemäße Nutzung von E-Scootern zu reduzieren.
Am Mittag kontrollierten die Uniformierten gemeinsam in der Altstadt von Bad Orb sowie im Bereich einer örtlichen Schule. Im Fokus standen dabei unter anderem die ordnungsgemäße Versicherung der Fahrzeuge, die Einhaltung der gesetzlichen Altersvorgaben und die vorschriftsmäßige Nutzung der E-Scooter.
Am Nachmittag verlagerten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen nach Bad Soden-Salmünster. Auch dort wurden zahlreiche Fahrzeuge überprüft.
Die Bilanz des Kontrolltages: 18 kontrollierte Fahrzeuge und mehrere Verstöße. In zwei Fällen stellten die Beamten Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest und fertigten entsprechende Strafanzeigen. Zwei Ordnungswidrigkeiten betrafen die Nutzung von E-Scootern durch Kinder unter 14 Jahren. Darüber hinaus sprachen die Einsatzkräfte drei Verwarnungen aus, weil jeweils eine zweite Person auf einem E-Scooter mitgenommen wurde.
Zwei E-Scooter wurden zudem sichergestellt. Hintergrund waren die Verhinderung weiterer Straftaten sowie ungeklärte Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Unklarheiten hinsichtlich des erforderlichen Versicherungsnachweises.
Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Zudem müssen die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sein. Die Mitnahme einer zweiten Person ist nicht erlaubt. Wer mit einem nicht versicherten E-Scooter unterwegs ist, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Beachten Sie auch den beigefügten Flyer (Quelle: Polizei Hessen)
Die Polizei geht Beschwerden aus der Bevölkerung umgehend nach und wird die Einhaltung der geltenden Vorschriften auch künftig im Blick behalten. Ziel der Kontrollen ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und mögliche Gefahren durch die unsachgemäße Nutzung von E-Scootern zu reduzieren.
Quelle: Hessen