261102 - 1366 Frankfurt - Hausen: Einsatz des Reizstoffsprühgerätes nach Personenkontrolle wegen des Verdachts der häuslichen Gewalt
(ha) Polizeibeamte führten in der Nacht von Freitag (30. Oktober 2026) auf Samstag (31.
Frankfurt (ots) - Oktober 2026) eine Festnahme nach dem Verdacht der häuslichen Gewalt in Hausen durch. Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten setzten die Beamten dabei ihr Reizstoffsprühgerät ein.
Der Einsatz ereignete sich gegen 04:05 Uhr in der Langweidenstraße. Die Polizisten wurden alarmiert, weil ein 37-jähriger Mann seine ehemalige Partnerin bedroht haben soll. Bereits beim Eintreffen der Beamten zeigte er sich ihnen gegenüber aggressiv. Er erhob unter anderem seine Faust und baute sich vor den Polizisten auf. Die Situation spitzte sich für die Beamten zu, da er auch seinen mitgeführten Hund auf Anforderung nicht anleinen wollte, was eine Personenkontrolle erheblich erschwerte. Schließlich setzten die Beamten aufgrund des fortgesetzt aggressiven und unkooperativen Verhaltens bei der Festnahme, nach mehrfacher Androhung, ihr dienstliches Reizstoffsprühgerät ein. Der Beschuldigte konnte festgenommen werden. Beamte des Diensthundekommandos konnten seinen Hund sichern, der nicht zu Schaden kam.
Dem Beschuldigten wurde ein Annäherungsverbot ausgesprochen, außerdem fertigten die Beamten eine Strafanzeige. Aufgrund der Rötungen im Augenbereich wurde er zunächst durch eine Rettungswagenbesatzung untersucht und im weiteren Verlauf in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Der Hund wurde vorläufig an ein örtliches Tierheim übergeben.
Der Einsatz ereignete sich gegen 04:05 Uhr in der Langweidenstraße. Die Polizisten wurden alarmiert, weil ein 37-jähriger Mann seine ehemalige Partnerin bedroht haben soll. Bereits beim Eintreffen der Beamten zeigte er sich ihnen gegenüber aggressiv. Er erhob unter anderem seine Faust und baute sich vor den Polizisten auf. Die Situation spitzte sich für die Beamten zu, da er auch seinen mitgeführten Hund auf Anforderung nicht anleinen wollte, was eine Personenkontrolle erheblich erschwerte. Schließlich setzten die Beamten aufgrund des fortgesetzt aggressiven und unkooperativen Verhaltens bei der Festnahme, nach mehrfacher Androhung, ihr dienstliches Reizstoffsprühgerät ein. Der Beschuldigte konnte festgenommen werden. Beamte des Diensthundekommandos konnten seinen Hund sichern, der nicht zu Schaden kam.
Dem Beschuldigten wurde ein Annäherungsverbot ausgesprochen, außerdem fertigten die Beamten eine Strafanzeige. Aufgrund der Rötungen im Augenbereich wurde er zunächst durch eine Rettungswagenbesatzung untersucht und im weiteren Verlauf in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Der Hund wurde vorläufig an ein örtliches Tierheim übergeben.
Quelle: Hessen