Rüsselsheim / Raunheim: Polizei stellt verbotenes Messer und unversteuerten Tabak sicher
Die Polizei hat am Donnerstag (1.10.) in Rüsselsheim und Raunheim unter anderem acht Gaststätten und eine Spielhalle kontrolliert.
Rüsselsheim / Raunheim (ots) - Im Zeitraum zwischen 18 Uhr und 1 Uhr überprüften die Beamten zunächst 17 Personen im Bereich des Löwenplatzes, des Europaplatzes und des Bahnhofsvorplatzes. Die Maßnahme war Teil des Programms "sichere Innenstadt".
Bei der anschließenden Überprüfung einer Spielhalle stellten die Ordnungshüter mehrere Verstöße fest. Es handelte sich hierbei um nicht eingehaltene Vorschriften aus dem Spielhallengesetz und der Spielverordnung.
In einer Shishabar fanden die Beamten mehrere Gramm Tabak, der nicht ordnungsgemäß versteuert war. Sie stellten die Rauchware sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ein.
Als sie in einer Raunheimer Lokalität einen 40 Jahre alten Mann kontrollierten, fanden die Polizisten bei ihm ein verbotenes Einhandmesser. Er wird sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
Zusätzlich zu den Überprüfungen in den Betrieben führten die Einsatzkräfte Fahrzeugkontrollen durch. Dabei leiteten sie mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Gründe hierfür waren unter anderem ein Rotlichtverstoß sowie das unnötige Verursachen von Lärm.
Bei der anschließenden Überprüfung einer Spielhalle stellten die Ordnungshüter mehrere Verstöße fest. Es handelte sich hierbei um nicht eingehaltene Vorschriften aus dem Spielhallengesetz und der Spielverordnung.
In einer Shishabar fanden die Beamten mehrere Gramm Tabak, der nicht ordnungsgemäß versteuert war. Sie stellten die Rauchware sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ein.
Als sie in einer Raunheimer Lokalität einen 40 Jahre alten Mann kontrollierten, fanden die Polizisten bei ihm ein verbotenes Einhandmesser. Er wird sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
Zusätzlich zu den Überprüfungen in den Betrieben führten die Einsatzkräfte Fahrzeugkontrollen durch. Dabei leiteten sie mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Gründe hierfür waren unter anderem ein Rotlichtverstoß sowie das unnötige Verursachen von Lärm.
Quelle: Hessen