Zoll ermittelte wegen Sozialleistungsbetrug; Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Unternehmer
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat gegen einen Unternehmer wegen Betrugs durch Unterlassen im besonders schweren Fall einen Strafbefehl zu sieben Monaten Freiheitsstrafe erlassen.
Frankfurt (Oder) (ots) - Die Vollstreckung wurde auf Bewährung ausgesetzt.
Der in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Unternehmer aus dem Raum Seelow hatte im Zeitraum von April 2022 bis April 2024 Einnahmen aus seiner Geschäftsführertätigkeit im Gebäudeservice beim Jobcenter Märkisch-Oderland nicht vollständig angegeben. Dadurch hat er Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch in Höhe von fast 5.000 Euro zu Unrecht erhalten.
Aufgefallen war der Sachverhalt durch eine anonyme Anzeige beim Jobcenter, die anschließenden Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder).
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung der zu Unrecht erlangten Leistungen an. Auch die Verfahrenskosten muss der Verurteilte tragen.
Der in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Unternehmer aus dem Raum Seelow hatte im Zeitraum von April 2022 bis April 2024 Einnahmen aus seiner Geschäftsführertätigkeit im Gebäudeservice beim Jobcenter Märkisch-Oderland nicht vollständig angegeben. Dadurch hat er Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch in Höhe von fast 5.000 Euro zu Unrecht erhalten.
Aufgefallen war der Sachverhalt durch eine anonyme Anzeige beim Jobcenter, die anschließenden Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder).
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung der zu Unrecht erlangten Leistungen an. Auch die Verfahrenskosten muss der Verurteilte tragen.
Quelle: Brandenburg