Bundesweite Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe / Augsburger Zoll im Einsatz in Friseur- und Kosmetiksalons sowie Barbershop
© Foto: Hauptzollamt Augsburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Foto: Hauptzollamt Augsburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Am Samstag, den 26.09.2026 ging die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.
Augsburg/Lindau/Kempten/Ingolstadt/Schwaben/Oberbayern (ots) - Über 60 Beamte des Hauptzollamts Augsburg beteiligten sich an der
Schwerpunktprüfung und überprüften hierbei im gesamten Zuständigkeitsbezirk über 30 Objekte und befragten mehr als 100 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Im Fokus stand die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die
Einhaltung des Mindestlohns.
Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten noch am Tag der Prüfung zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eines Ausländers und der Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und knapp 15 Bußgeldverfahren, unter anderem wegen des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung ein. In drei Fällen wurden Verwarnungsgelder vor Ort erhoben. Diese Anzahl kann sich noch deutlich erhöhen, da sich an die durchgeführten
Personenbefragungen umfangreiche Nachprüfungen anschließen.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Die FKS trägt damit entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme bei und ermöglicht faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten
Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt. Die
FKS des Hauptzollamts Augsburg hat Standorte in Augsburg, Kempten, Ingolstadt und
Lindau.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de
Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.
Schwerpunktprüfung und überprüften hierbei im gesamten Zuständigkeitsbezirk über 30 Objekte und befragten mehr als 100 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Im Fokus stand die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die
Einhaltung des Mindestlohns.
Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten noch am Tag der Prüfung zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eines Ausländers und der Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und knapp 15 Bußgeldverfahren, unter anderem wegen des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung ein. In drei Fällen wurden Verwarnungsgelder vor Ort erhoben. Diese Anzahl kann sich noch deutlich erhöhen, da sich an die durchgeführten
Personenbefragungen umfangreiche Nachprüfungen anschließen.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Die FKS trägt damit entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme bei und ermöglicht faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten
Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt. Die
FKS des Hauptzollamts Augsburg hat Standorte in Augsburg, Kempten, Ingolstadt und
Lindau.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de
Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.
Quelle: Bayern