Endstation A8: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
© Das Symbolbild kann mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet werden.
Das Symbolbild kann mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet werden.
Nach Deutschland konnten sie einreisen, jedoch wohl anders als gedacht: Für zwei Männer führte der Weg am Mittwoch (28. Oktober) direkt in eine Justizvollzugsanstalt.
Freilassing/Schwarzbach (ots) - Kräfte der Bundespolizei stellten bei Grenzkontrollen auf der A8 innerhalb weniger Stunden insgesamt drei offene Haftbefehle fest. Bei einem der Männer entdeckten die Beamten zudem eine mutmaßlich veränderte Fiktionsbescheinigung.
Gegen Mittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 38-jährigen serbischen Staatsangehörigen an der Kontrollstelle auf der A8. Beim Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs nach dem Mann suchte. Zudem lag eine weitere Fahndungsausschreibung derselben Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor.
Doch damit nicht genug. Bei der Durchsuchung des Mannes und seiner mitgeführten Sachen fanden die Bundespolizisten eine deutsche Fiktionsbescheinigung, deren Gültigkeitsdatum offenbar handschriftlich verändert worden war. Gegen den 38-Jährigen besteht daher zusätzlich der Verdacht des Veränderns von amtlichen Ausweisen.
Da der Mann die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 386 Euro nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Beamten wenig später in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.
Nur wenige Stunden später endete an derselben Kontrollstelle auch die Reise eines 32-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten gleich zwei offene Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.
Insgesamt muss der 32-Jährige noch eine Restfreiheitsstrafe von 1.138 Tagen verbüßen. Auch ihn brachten die Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt.
Gegen Mittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 38-jährigen serbischen Staatsangehörigen an der Kontrollstelle auf der A8. Beim Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs nach dem Mann suchte. Zudem lag eine weitere Fahndungsausschreibung derselben Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor.
Doch damit nicht genug. Bei der Durchsuchung des Mannes und seiner mitgeführten Sachen fanden die Bundespolizisten eine deutsche Fiktionsbescheinigung, deren Gültigkeitsdatum offenbar handschriftlich verändert worden war. Gegen den 38-Jährigen besteht daher zusätzlich der Verdacht des Veränderns von amtlichen Ausweisen.
Da der Mann die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 386 Euro nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Beamten wenig später in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.
Nur wenige Stunden später endete an derselben Kontrollstelle auch die Reise eines 32-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten gleich zwei offene Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.
Insgesamt muss der 32-Jährige noch eine Restfreiheitsstrafe von 1.138 Tagen verbüßen. Auch ihn brachten die Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Bayern