Ausweis-Schwindel und Wiedereinreisesperre/ Bundespolizei händigt Strafbefehl aus und schiebt Rumänen zurück
© Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Am Mittwoch (23. September) haben Bundespolizisten bei Achberg (BAB 96) einen unerlaubt eingereisten Rumänen ertappt.
Lindau (ots) - Der Polizeibekannte, gegen den eine Wiedereinreisesperre vorlag, versuchte sich zunächst mit dem Handyfoto einer fremden Identitätskarte auszuweisen. Die Beamten händigten dem gesuchten Mann außerdem einen offenen Strafbefehl aus und schoben ihn noch am selben Tag nach Österreich zurück.
Lindauer Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden nach der Einreise über den Grenzübergang Hörbranz einen Pkw mit britischer Zulassung, in dem sich zwei rumänische Männer befanden. Während sich der 52-jährige Fahrer ordnungsgemäß ausweisen konnte, zeigte der 58-jährige Beifahrer lediglich ein Handyfoto eines Ausweises vor.
Die Beamten zweifelten bereits beim Abgleich zwischen dem Lichtbild und dem Mann vor ihnen erheblich, dass es sich bei dem Rumänen wirklich um den Ausweisinhaber handelt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Geldbörse, die der 58-Jährige zunächst nicht aushändigen wollte, fanden die Polizisten den tatsächlichen Ausweis des Mannes.
Bei der Fahndungsüberprüfung fanden die Beamten heraus, dass beide Männer wegen verschiedener Diebstahlsdelikte polizeibekannt sind.
Außerdem lag gegen den Beifahrer seit Oktober 2020 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland vor, welches noch bis April 2028 gültig ist. Die Beamten recherchierten, dass der 58-Jährige im April 2021 aus der Strafhaft nach Rumänien abgeschoben worden war.
Weiterhin lag gegen ihn eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Passau zur Strafvollstreckung vor. Der Mann war bereits im Jahr 2024 auf der BAB 3 trotz der bestehenden Wiedereinreisesperre ertappt worden. Das Amtsgericht Passau hatte aufgrund dessen Anfang 2025 einen Strafbefehl in Höhe von fast 1.600 Euro wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz erlassen. Dieser Strafbefehl konnte dem Verurteilten nun durch die Lindauer Bundespolizisten ausgehändigt werden.
Der Beifahrer wird sich nun wegen Ausweismissbrauchs verantworten müssen. Die Beamten zeigten ihn zudem wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an. Der 52-jährige Fahrer erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe hierzu. Er durfte seine Fahrt schließlich fortsetzen.
Die Beamten belegten den 58-jährigen Rumänen mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot und schoben ihn am Mittag nach Österreich zurück.
Lindauer Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden nach der Einreise über den Grenzübergang Hörbranz einen Pkw mit britischer Zulassung, in dem sich zwei rumänische Männer befanden. Während sich der 52-jährige Fahrer ordnungsgemäß ausweisen konnte, zeigte der 58-jährige Beifahrer lediglich ein Handyfoto eines Ausweises vor.
Die Beamten zweifelten bereits beim Abgleich zwischen dem Lichtbild und dem Mann vor ihnen erheblich, dass es sich bei dem Rumänen wirklich um den Ausweisinhaber handelt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Geldbörse, die der 58-Jährige zunächst nicht aushändigen wollte, fanden die Polizisten den tatsächlichen Ausweis des Mannes.
Bei der Fahndungsüberprüfung fanden die Beamten heraus, dass beide Männer wegen verschiedener Diebstahlsdelikte polizeibekannt sind.
Außerdem lag gegen den Beifahrer seit Oktober 2020 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland vor, welches noch bis April 2028 gültig ist. Die Beamten recherchierten, dass der 58-Jährige im April 2021 aus der Strafhaft nach Rumänien abgeschoben worden war.
Weiterhin lag gegen ihn eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Passau zur Strafvollstreckung vor. Der Mann war bereits im Jahr 2024 auf der BAB 3 trotz der bestehenden Wiedereinreisesperre ertappt worden. Das Amtsgericht Passau hatte aufgrund dessen Anfang 2025 einen Strafbefehl in Höhe von fast 1.600 Euro wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz erlassen. Dieser Strafbefehl konnte dem Verurteilten nun durch die Lindauer Bundespolizisten ausgehändigt werden.
Der Beifahrer wird sich nun wegen Ausweismissbrauchs verantworten müssen. Die Beamten zeigten ihn zudem wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an. Der 52-jährige Fahrer erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe hierzu. Er durfte seine Fahrt schließlich fortsetzen.
Die Beamten belegten den 58-jährigen Rumänen mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot und schoben ihn am Mittag nach Österreich zurück.
Quelle: Bayern