510 Tage Gefängnis statt Einreise nach Deutschland
© Symbolbild Bundespolizei
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Den Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing ist gestern (19. Oktober) ein nicht alltäglicher Fahndungstreffer auf der A8 gelungen.
Freilassing/Schwarzbach (ots) - Bei einem gesuchten Verbrecher waren noch erhebliche Restfreiheitsstrafen zu vollstrecken, sodass seine Einreise in der Justizvollzugsanstalt endete.
Der 49-jährige Ägypter wollte in den frühen Morgenstunden über die A8 als Insasse eines Reisebusses in das Bundesgebiet einreisen. Er wurde bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei angehalten und kontrolliert. Eine Abfrage seiner Daten ergab zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Berlin.
Durch die Berliner Ausländerbehörde war er im Oktober 2019 abgeschoben worden. Die Strafreste seiner Freiheitsstrafen, beide verhängt vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten, waren allerdings noch zu vollstrecken. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Ägypter Ende 2017 unter anderem wegen Vergewaltigung zu 2 Jahren und 4 Monaten Freiheitsstrafe. Im Frühjahr 2018 folgte die zweite Verurteilung des heute 49-Jährigen zu einem Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe wegen räuberischen Diebstahls. In Summe waren noch Strafreste aus beiden Freiheitsstrafen im Umfang von 510 Tagen offen.
Einsatzkräfte der Freilassinger Bundespolizei verhafteten den Mann und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Der 49-jährige Ägypter wollte in den frühen Morgenstunden über die A8 als Insasse eines Reisebusses in das Bundesgebiet einreisen. Er wurde bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei angehalten und kontrolliert. Eine Abfrage seiner Daten ergab zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Berlin.
Durch die Berliner Ausländerbehörde war er im Oktober 2019 abgeschoben worden. Die Strafreste seiner Freiheitsstrafen, beide verhängt vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten, waren allerdings noch zu vollstrecken. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Ägypter Ende 2017 unter anderem wegen Vergewaltigung zu 2 Jahren und 4 Monaten Freiheitsstrafe. Im Frühjahr 2018 folgte die zweite Verurteilung des heute 49-Jährigen zu einem Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe wegen räuberischen Diebstahls. In Summe waren noch Strafreste aus beiden Freiheitsstrafen im Umfang von 510 Tagen offen.
Einsatzkräfte der Freilassinger Bundespolizei verhafteten den Mann und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Quelle: Bayern