(BC) Biberach - Im Rausch gestürzt / Am Samstag hatte ein Radfahrer in Biberach zu viel Alkohol intus. Der flog vom Rad und zog sich schwere Verletzungen zu.
Gegen 15.30 Uhr war ein 38-Jähriger mit seinem Trekkingrad im Bismarckring unterwegs.
Ulm (ots) - Der Radler fuhr auf der Straße und wollte auf Höhe einer Gaststätte auf den Geh- und Radweg auffahren. Dabei verlor er wohl die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte auf die Straße. Ein Zeuge sah das und verständigte die Polizei. Den Beamten war die Ursache für den Unfall schnell klar. Sie stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Mann nach Alkohol roch. Ein Test bestätigte den Verdacht der Polizei. Er hatte mit über zwei Promille deutlich zu viel davon intus. Der Radfahrer kam in ein Krankenhaus. Dort wurden seine leichten Verletzungen behandelt und ein Arzt nahm ihm Blut ab. Das wird jetzt ausgewertet und soll Aufschluss darüber geben, wie viel Promille er tatsächlich hatte. Auf den 38-Jährigen kommt jetzt eine Anzeige zu.
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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Quelle: Baden-Württemberg