Mit Stein gegen Kopf geschlagen - Tatverdächtiger nach Auseinandersetzung in Tübingen in Haft - Tübingen (TÜ)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen Nachtrag zur Pressemitteilung vom 06.10.2026 / 11.40 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6365806 Nach der Auseinandersetzung zwischen zwei Männern im Alter von 42 und 38 Jahren am 05.10.2026 in Tübingen ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen den 42-Jährigen zwischenzeitlich wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.
Reutlingen (ots) - Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Wie bereits berichtet, waren die Männer gegen 19.20 Uhr am Sternplatz zunächst verbal aneinandergeraten, wobei der 42-Jährige im weiteren Verlauf seinem Kontrahenten mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen haben soll. Der Geschädigte war vom Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert worden, wo nachfolgend lebensgefährliche Kopfverletzungen diagnostiziert wurden, die operativ behandelt werden mussten.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte gegen den 42-jährigen Deutschen daher einen richterlichen Haftbefehl, den der Haftrichter am Amtsgericht Tübingen am Montag (12.10.2026) in Vollzug setzte. Der unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannte Beschuldigte wurde anschließend in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht.
Bis dahin hatte sich der Mann in einer Klinik in stationärer Behandlung befunden, da er bei einer anderen Auseinandersetzung am 05.10.2026 in Tübingen selbst durch Schläge und Tritte gegen den Kopf schwer verletzt worden war (Gemeinsame Pressemitteilung vom 09.10.2026 / 08.48 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6367855)
Wie bereits berichtet, waren die Männer gegen 19.20 Uhr am Sternplatz zunächst verbal aneinandergeraten, wobei der 42-Jährige im weiteren Verlauf seinem Kontrahenten mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen haben soll. Der Geschädigte war vom Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert worden, wo nachfolgend lebensgefährliche Kopfverletzungen diagnostiziert wurden, die operativ behandelt werden mussten.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte gegen den 42-jährigen Deutschen daher einen richterlichen Haftbefehl, den der Haftrichter am Amtsgericht Tübingen am Montag (12.10.2026) in Vollzug setzte. Der unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannte Beschuldigte wurde anschließend in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht.
Bis dahin hatte sich der Mann in einer Klinik in stationärer Behandlung befunden, da er bei einer anderen Auseinandersetzung am 05.10.2026 in Tübingen selbst durch Schläge und Tritte gegen den Kopf schwer verletzt worden war (Gemeinsame Pressemitteilung vom 09.10.2026 / 08.48 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6367855)
Quelle: Baden-Württemberg