Mahlberg/Kippenheim Kontrolle von E-Scootern / Hinweise der Polizei
Aufgrund mehrere Hinweise und Beschwerden zu jugendlichen E-Scooter- und Roller-Fahrern führte der Polizeiposten Ettenheim unter Beteiligung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz am 30.10.2026 Nachmittags eine zivile Kontrollaktion in Mahlberg und Kippenheim durch.
Mahlberg/Kippenheim (ots) - Dabei kam es zu mehreren Kontrollen und Personalienfeststellungen. Es konnten davei auch Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt werden.
Im Rahmen des Einsatzes konnten die Beamten mit den Jugendlichen auch verkehrserzieherische Gespräche führen.
Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Unfallzahlen unter Beteiligung von eScootern, ist es der Polizei ein Anliegen auf die richtige Nutzung hinzuweisen: Das Fahren auf Gehwegen oder das Fahren zu zweit stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Auch kann mitunter die technisch eingestellte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verändert werden. Diese Veränderungen führen unter Umständen jedoch zu Straftaten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis oder möglichen Problemen mit der Versicherung.
Vereinzelt stellten die Beamten fest, dass Eltern ihren Kindern E-Scooter überlassen und nicht ausreichend auf die richtige Nutzung hinweisen. Teilweise haben die nutzenden Kinder auch nicht das gesetzlich Mindestalter von 14 Jahren erreicht. Die Polizei bittet daher auch die Eltern, auf die richtige Verwendung von E-Scootern zu achten.
Aufgrund der aktuell vorhanden Häufung von Beschwerden und der Entwicklung der Unfallzahlen, wird der Polizeiposten Ettenheim in den nächsten Wochen weitere ähnliche Kontrollaktionen durchführen.
/jb/rs
Im Rahmen des Einsatzes konnten die Beamten mit den Jugendlichen auch verkehrserzieherische Gespräche führen.
Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Unfallzahlen unter Beteiligung von eScootern, ist es der Polizei ein Anliegen auf die richtige Nutzung hinzuweisen: Das Fahren auf Gehwegen oder das Fahren zu zweit stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Auch kann mitunter die technisch eingestellte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verändert werden. Diese Veränderungen führen unter Umständen jedoch zu Straftaten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis oder möglichen Problemen mit der Versicherung.
Vereinzelt stellten die Beamten fest, dass Eltern ihren Kindern E-Scooter überlassen und nicht ausreichend auf die richtige Nutzung hinweisen. Teilweise haben die nutzenden Kinder auch nicht das gesetzlich Mindestalter von 14 Jahren erreicht. Die Polizei bittet daher auch die Eltern, auf die richtige Verwendung von E-Scootern zu achten.
Aufgrund der aktuell vorhanden Häufung von Beschwerden und der Entwicklung der Unfallzahlen, wird der Polizeiposten Ettenheim in den nächsten Wochen weitere ähnliche Kontrollaktionen durchführen.
/jb/rs
Quelle: Baden-Württemberg