Hausach - Panne an Sattelzug auf gravierende Mängel zurückzuführen
Am Mittwochmorgen schreckten zahlreiche Anwohner in der Hauptstraße in Hausach auf.
Hausach (ots) - Mit lautem Knall waren an einem durchfahrenden Sattelzug zwei Reifen des Aufliegers geplatzt. Kurzfristig gerieten die geplatzten Reifen sogar in Brand, konnten von dem 35-jährigen Fahrzeugführer jedoch mit einem Feuerlöscher selbständig gelöscht werden. Bei der anschließenden Ursachenforschung durch Beamte des Polizeireviers Haslach ergaben sich neben einer ungünstigen Beladung des Aufliegers mit acht Elektromotoren erste Hinweise auf erhebliche Mängel an der gesamten Bremsanlage. Zudem erwies sich der Reifenwechsel vor Ort aufgrund der 20 Tonnen Ladungsgewicht als problematisch. Nach sieben Stunden mit teilweise erheblicher Verkehrsbehinderung in der Stadtmitte konnte der Sattelzug umgeparkt werden.
Am Donnerstag wurde das Lastwagengespann mit polnischer Zulassung auf Anordnung des Landratsamts Ortenaukreis beim TÜV vorgeführt. Hier bestätigten sich die Verdachtsmomente, da sowohl der Sattelauflieger als auch die Zugmaschine gefährliche Mängel insbesondere an den Bremsen aufwiesen. Durch die Überhitzung der Felgen in Verbindung mit dem nachteilig verladenen Gewicht gaben die beiden Reifen der dritten Aufliegerachse schließlich nach. Glücklicherweise platzten die Reifen bei langsamer Fahrt in der Ortschaft und nicht bei höherer Geschwindigkeit im Rahmen der Überlandfahrt. Auf den Fahrzeughalter kommt neben einer veranschlagten Reparatur in Höhe von etwa 15.000 Euro auch ein Bußgeld im niedrigen vierstelligen Bereich zu. Wenn der Halter den Sattelzug nicht instand setzt, wird der Betrieb auf deutschen Straßen gänzlich untersagt.
/hg /wo
Am Donnerstag wurde das Lastwagengespann mit polnischer Zulassung auf Anordnung des Landratsamts Ortenaukreis beim TÜV vorgeführt. Hier bestätigten sich die Verdachtsmomente, da sowohl der Sattelauflieger als auch die Zugmaschine gefährliche Mängel insbesondere an den Bremsen aufwiesen. Durch die Überhitzung der Felgen in Verbindung mit dem nachteilig verladenen Gewicht gaben die beiden Reifen der dritten Aufliegerachse schließlich nach. Glücklicherweise platzten die Reifen bei langsamer Fahrt in der Ortschaft und nicht bei höherer Geschwindigkeit im Rahmen der Überlandfahrt. Auf den Fahrzeughalter kommt neben einer veranschlagten Reparatur in Höhe von etwa 15.000 Euro auch ein Bußgeld im niedrigen vierstelligen Bereich zu. Wenn der Halter den Sattelzug nicht instand setzt, wird der Betrieb auf deutschen Straßen gänzlich untersagt.
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Quelle: Baden-Württemberg