Mannheim: Verkehrskontrollen von E-Scootern rund um den Spinelli-Park
Am Freitag, 09.Oktober führten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Verkehrspolizei Mannheim in der Zeit von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr Verkehrssicherheitskontrollen von E-Scootern im und um den Spinelli-Park durch.
Mannheim (ots) - Ziel der Kontrollmaßnahme war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmenden für die geltenden Vorschriften sowie mögliche Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Im Rahmen der Kontrollen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 15 E-Scooterfahrende und vier Radfahrende.
Dabei stellten sie drei Straftaten fest. Hierbei handelte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Bei der betreffenden Person wurden Silvesterknaller aufgefunden.
Darüber hinaus müssen sich fünf E-Scooterfahrende einer Ordnungswidrigkeit verantworten, da sie ohne angebrachtes Versicherungskennzeichen unterwegs waren, obwohl für die jeweiligen Fahrzeuge ein Kennzeichen ausgestellt war.
Hinweise der Polizei zur Nutzung von E-Scootern:
- E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren
gefahren werden. Einen Führerschein oder eine andere
Fahrerlaubnis benötigen Sie dafür nicht. Bei Leih-E-Scootern
kann ein höheres Mindestalter gelten. Entscheidend sind die
Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Wer einen eigenen E-Scooter kauft, sollte genau hinschauen:
Nicht jedes angebotene Modell darf im öffentlichen
Straßenverkehr gefahren werden. Dafür braucht der E-Scooter eine
allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht gem. § 1, 6
PflichtVerG.
- E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden. Eine
zweite Person mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Das gilt auch für
Kinder. Grund dafür ist unter anderem, dass sich das zusätzliche
Gewicht auf die Fahrstabilität auswirkt und das Unfallrisiko
erhöhen kann.
- Mit dem E-Scooter dürfen Sie innerorts auf Radwegen, gemeinsamen
Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren.
Gibt es keine entsprechende Radverkehrsfläche, dürfen Sie auf
der Fahrbahn fahren.
- Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere
Kraftfahrzeuge. Wer alkoholisiert fährt, muss je nach
Promillewert und Fahrverhalten mit Bußgeld, Punkten, einem
Fahrverbot oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.
- Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten und zu
bedienen, ist verboten. Das gilt zum Beispiel für Telefonate,
Nachrichten oder die Bedienung von Apps. Wer dagegen verstößt,
muss mit einem Bußgeld rechnen.
- Es besteht kein gesetzliche Helmpflicht, aber ein Fahrradhelm
ist dennoch sinnvoll, da er bei Stürzen oder Zusammenstößen das
Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern kann. Das gilt auch
auf kurzen Strecken. Die Unfallzahlen zeigen, dass das Risiko
nicht unterschätzt werden sollte.
Im Rahmen der Kontrollen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 15 E-Scooterfahrende und vier Radfahrende.
Dabei stellten sie drei Straftaten fest. Hierbei handelte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Bei der betreffenden Person wurden Silvesterknaller aufgefunden.
Darüber hinaus müssen sich fünf E-Scooterfahrende einer Ordnungswidrigkeit verantworten, da sie ohne angebrachtes Versicherungskennzeichen unterwegs waren, obwohl für die jeweiligen Fahrzeuge ein Kennzeichen ausgestellt war.
Hinweise der Polizei zur Nutzung von E-Scootern:
- E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren
gefahren werden. Einen Führerschein oder eine andere
Fahrerlaubnis benötigen Sie dafür nicht. Bei Leih-E-Scootern
kann ein höheres Mindestalter gelten. Entscheidend sind die
Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Wer einen eigenen E-Scooter kauft, sollte genau hinschauen:
Nicht jedes angebotene Modell darf im öffentlichen
Straßenverkehr gefahren werden. Dafür braucht der E-Scooter eine
allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht gem. § 1, 6
PflichtVerG.
- E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden. Eine
zweite Person mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Das gilt auch für
Kinder. Grund dafür ist unter anderem, dass sich das zusätzliche
Gewicht auf die Fahrstabilität auswirkt und das Unfallrisiko
erhöhen kann.
- Mit dem E-Scooter dürfen Sie innerorts auf Radwegen, gemeinsamen
Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren.
Gibt es keine entsprechende Radverkehrsfläche, dürfen Sie auf
der Fahrbahn fahren.
- Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere
Kraftfahrzeuge. Wer alkoholisiert fährt, muss je nach
Promillewert und Fahrverhalten mit Bußgeld, Punkten, einem
Fahrverbot oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.
- Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten und zu
bedienen, ist verboten. Das gilt zum Beispiel für Telefonate,
Nachrichten oder die Bedienung von Apps. Wer dagegen verstößt,
muss mit einem Bußgeld rechnen.
- Es besteht kein gesetzliche Helmpflicht, aber ein Fahrradhelm
ist dennoch sinnvoll, da er bei Stürzen oder Zusammenstößen das
Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern kann. Das gilt auch
auf kurzen Strecken. Die Unfallzahlen zeigen, dass das Risiko
nicht unterschätzt werden sollte.
Quelle: Baden-Württemberg