Leimen/Rhein-Neckar-Kreis: Autofahrer mit 2,4 Promille verunglückt - Fahrzeug kippt auf die Seite
Am Sonntag, den 04. Oktober 2026, gegen 13 Uhr, meldete ein Passant der Polizei ein auf der Seite liegendes Auto in der Kurfürstenallee.
Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 62-jähriger Hyundai-Fahrer die Kurfürstenallee und verlor an der Kreuzung zur Hohenstauferallee die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kollidierte zunächst mit einem Bordstein und anschließend mit einem Baum. Danach kippte das Fahrzeug auf die Seite. Der Passant half dem 62-Jährigen aus dem Auto. Ein Rettungswagen versorgte den leicht verletzten Fahrer medizinisch. Er hatte nur leichte Verletzungen erlitten.
Im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest bestätigte dies: Er ergab einen Wert von knapp 2,4 Promille. Seinen Führerschein hatte der 62-Jährige nicht bei sich. Dieser wird in der Folge noch beschlagnahmt.
Das Fahrzeug erlitt Totalschaden, der auf etwa 3.000 Euro geschätzt wird. Bevor das Auto abgeschleppt werden konnten, richtete es die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leimen wieder auf.
Die Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr führt das Polizeirevier Wiesloch.
Hinweise der Polizei zum Thema Alkohol im Straßenverkehr:
- Alkohol beeinträchtigt Reaktionsvermögen, Wahrnehmung,
Koordination und Urteilsfähigkeit, oft schon bei geringen
Mengen. Ab 0,3 Promille drohen bei Ausfallerscheinungen oder
einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen, ab 1,1 Promille liegt
absolute Fahruntüchtigkeit vor.
- Wer getrunken hat, lässt das Auto stehen. Planen Sie vorab
Alternativen ein: Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, eine
Fahrgemeinschaft oder die Übernachtung vor Ort.
- Auch am Folgetag kann noch Restalkohol im Blut sein. Der Körper
baut durchschnittlich nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde
ab. Kaffee, frische Luft oder eine Dusche beschleunigen das
nicht.
- Steigen Sie nicht zu einer Person ins Auto, die Alkohol
getrunken hat, und halten Sie Freunde oder Angehörige davon ab,
betrunken zu fahren.
- Wer eine alkoholisierte Person am Steuer bemerkt, sollte sofort
den Notruf 110 wählen.
- Die Folgen von Trunkenheit im Verkehr können Geld- oder
Freiheitsstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg
und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein.
Hinzu kommen mögliche Probleme mit dem Versicherungsschutz.
Im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest bestätigte dies: Er ergab einen Wert von knapp 2,4 Promille. Seinen Führerschein hatte der 62-Jährige nicht bei sich. Dieser wird in der Folge noch beschlagnahmt.
Das Fahrzeug erlitt Totalschaden, der auf etwa 3.000 Euro geschätzt wird. Bevor das Auto abgeschleppt werden konnten, richtete es die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leimen wieder auf.
Die Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr führt das Polizeirevier Wiesloch.
Hinweise der Polizei zum Thema Alkohol im Straßenverkehr:
- Alkohol beeinträchtigt Reaktionsvermögen, Wahrnehmung,
Koordination und Urteilsfähigkeit, oft schon bei geringen
Mengen. Ab 0,3 Promille drohen bei Ausfallerscheinungen oder
einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen, ab 1,1 Promille liegt
absolute Fahruntüchtigkeit vor.
- Wer getrunken hat, lässt das Auto stehen. Planen Sie vorab
Alternativen ein: Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, eine
Fahrgemeinschaft oder die Übernachtung vor Ort.
- Auch am Folgetag kann noch Restalkohol im Blut sein. Der Körper
baut durchschnittlich nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde
ab. Kaffee, frische Luft oder eine Dusche beschleunigen das
nicht.
- Steigen Sie nicht zu einer Person ins Auto, die Alkohol
getrunken hat, und halten Sie Freunde oder Angehörige davon ab,
betrunken zu fahren.
- Wer eine alkoholisierte Person am Steuer bemerkt, sollte sofort
den Notruf 110 wählen.
- Die Folgen von Trunkenheit im Verkehr können Geld- oder
Freiheitsstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg
und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein.
Hinzu kommen mögliche Probleme mit dem Versicherungsschutz.
Quelle: Baden-Württemberg