Heidelberg: 21-jähriger algerischer Staatsangehöriger wegen Diebstahlsdelikten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 21-jährigen algerischen Staatsangehörigen erlassen.
Heidelberg (ots) - Ihm werden Diebstahl in drei Fällen, versuchter Diebstahl sowie versuchter Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der 21-Jährige spätestens im Oktober 2026 den Entschluss gefasst haben, sich durch die fortlaufende Begehung von Diebstählen eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen. Hierzu soll er spätestens seit dem 16. Oktober 2026 insgesamt mindestens fünf Taten begangen haben.
In drei Fällen soll der Beschuldigte ein Mobiltelefon, einen Geldbeutel samt Inhalt, die die Geschädigten jeweils am Körper getragen hatten, und persönliche Karten aus einem unverschlossen abgestellten Auto entwendet haben. In einem weiteren Fall soll er gemeinschaftlich mit einer weiteren Person versucht haben, Parfüm aus einem Geschäft zu stehlen. Er sei dabei von Mitarbeitenden bemerkt worden und daraufhin geflüchtet.
Die jüngste Tat soll sich am Mittwochabend, den 4. November 2026, in der Heidelberger Altstadt ereignet haben. Der 21-Jährige soll dort ein unverschlossen abgestelltes Fahrzeug geöffnet und das Innere nach Stehlgut durchsucht haben. Der 60-jährige Fahrzeugbesitzer soll auf die Situation aufmerksam geworden sein, sich zu seinem Fahrzeug begeben und den Mann festgehalten haben, da er davon ausgegangen sei, dass dieser bereits Wertgegenstände an sich genommen hatte. Der Beschuldigte soll daraufhin versucht haben, sich loszureißen und dem Geschädigten dabei mit der Faust gegen die Hände geschlagen haben. Hierdurch wurde der 60-Jährige leicht verletzt. Dennoch gelang es diesem, den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen einer Streife des Polizeireviers Heidelberg-Mitte festzuhalten. Die Streifenwagenbesatzung nahm den 21-Jährigen daraufhin vorläufig fest.
Aufgrund von Zeugenaussagen, Videoaufzeichnungen sowie Beweismitteln, die in der Wohnung des Algeriers aufgefunden wurden, ist der 21-Jährige der Taten dringend verdächtig.
Er wurde am Donnerstag, den 5. November 2026, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ aufgrund vorliegender Fluchtgefahr einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 21-Jährigen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.
Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der 21-Jährige spätestens im Oktober 2026 den Entschluss gefasst haben, sich durch die fortlaufende Begehung von Diebstählen eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen. Hierzu soll er spätestens seit dem 16. Oktober 2026 insgesamt mindestens fünf Taten begangen haben.
In drei Fällen soll der Beschuldigte ein Mobiltelefon, einen Geldbeutel samt Inhalt, die die Geschädigten jeweils am Körper getragen hatten, und persönliche Karten aus einem unverschlossen abgestellten Auto entwendet haben. In einem weiteren Fall soll er gemeinschaftlich mit einer weiteren Person versucht haben, Parfüm aus einem Geschäft zu stehlen. Er sei dabei von Mitarbeitenden bemerkt worden und daraufhin geflüchtet.
Die jüngste Tat soll sich am Mittwochabend, den 4. November 2026, in der Heidelberger Altstadt ereignet haben. Der 21-Jährige soll dort ein unverschlossen abgestelltes Fahrzeug geöffnet und das Innere nach Stehlgut durchsucht haben. Der 60-jährige Fahrzeugbesitzer soll auf die Situation aufmerksam geworden sein, sich zu seinem Fahrzeug begeben und den Mann festgehalten haben, da er davon ausgegangen sei, dass dieser bereits Wertgegenstände an sich genommen hatte. Der Beschuldigte soll daraufhin versucht haben, sich loszureißen und dem Geschädigten dabei mit der Faust gegen die Hände geschlagen haben. Hierdurch wurde der 60-Jährige leicht verletzt. Dennoch gelang es diesem, den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen einer Streife des Polizeireviers Heidelberg-Mitte festzuhalten. Die Streifenwagenbesatzung nahm den 21-Jährigen daraufhin vorläufig fest.
Aufgrund von Zeugenaussagen, Videoaufzeichnungen sowie Beweismitteln, die in der Wohnung des Algeriers aufgefunden wurden, ist der 21-Jährige der Taten dringend verdächtig.
Er wurde am Donnerstag, den 5. November 2026, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ aufgrund vorliegender Fluchtgefahr einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 21-Jährigen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.
Quelle: Baden-Württemberg