Friedenweiler, B31: Brems- und Ausweichmanöver verhindert Verkehrsunfall
Am Donnerstagvormittag, 24.09.2026, gegen 10:40 Uhr, befuhr ein bislang unbekannter Autofahrer die zweispurige B31, von Rötenbach kommend in Fahrtrichtung Freiburg.
Freiburg (ots) - Kurz vor dem links in Fahrtrichtung Freiburg gelegenen Parkplatz "Schattenloch", fuhr eine 54-jährige Autofahrerin aus einem Waldweg, welcher sich rechts der B31 befindet, raus, ohne hierbei auf den fließenden Verkehr zu achten.
Der bislang unbekannte Verkehrsteilnehmer konnte nur durch eine Gefahrenbremsung sowie Ausweichbewegung auf den zweiten Fahrstreifen eine Kollision mit der 54-Jährigen verhindern.
Durch eine Polizeistreife des Polizeireviers Titisee-Neustadt konnte der Vorgang beobachtet und die 54-jährige Autofahrerin einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der bislang unbekannte Autofahrer verließ die Örtlichkeit, ein Teilkennzeichen des Fahrzeugs konnte jedoch durch die Beamten abgelesen werden. Beim Fahrzeug handelte es sich um einen silbernen Kleinwagen mit Freiburger Kennzeichen.
Der unbekannte Fahrzeugführer wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Titisee-Neustadt, Tel. 07651/9336-0, in Verbindung zu setzen. Außerdem werden weitere Personen, welche Hinweise zum Sachverhalt oder zum unbekannten Fahrzeugführer geben können, gebeten, sich ebenfalls bei der Polizei zu melden.
Der bislang unbekannte Verkehrsteilnehmer konnte nur durch eine Gefahrenbremsung sowie Ausweichbewegung auf den zweiten Fahrstreifen eine Kollision mit der 54-Jährigen verhindern.
Durch eine Polizeistreife des Polizeireviers Titisee-Neustadt konnte der Vorgang beobachtet und die 54-jährige Autofahrerin einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der bislang unbekannte Autofahrer verließ die Örtlichkeit, ein Teilkennzeichen des Fahrzeugs konnte jedoch durch die Beamten abgelesen werden. Beim Fahrzeug handelte es sich um einen silbernen Kleinwagen mit Freiburger Kennzeichen.
Der unbekannte Fahrzeugführer wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Titisee-Neustadt, Tel. 07651/9336-0, in Verbindung zu setzen. Außerdem werden weitere Personen, welche Hinweise zum Sachverhalt oder zum unbekannten Fahrzeugführer geben können, gebeten, sich ebenfalls bei der Polizei zu melden.
Quelle: Baden-Württemberg