Fellbach: Polizei führt E-Scooter-Kontrollen durch
E-Scooter sind aus dem Straßenverkehr kaum noch wegzudenken.
Aalen (ots) - Allerdings kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen E-Scooter-Fahrende verletzt werden. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und für mögliche Gefahren zu sensibilisieren, führte die Polizei am Donnerstag zwischen 13 Uhr und 17 Uhr gezielte E-Scooter-Kontrollen im Fellbacher Stadtgebiet durch.
Gemeinsam mit der Präventionsaußenstelle Fellbach wurden insgesamt 61 E-Scooter kontrolliert. Dabei stand insbesondere die Aufklärung über geltende Verkehrsregeln und mögliche Gefahren im Vordergrund.
Erfreulicherweise hielt sich der Großteil der kontrollierten Verkehrsteilnehmenden an die geltenden Vorschriften. Geringfügige Verstöße wurden mündlich verwarnt. Zudem wurden ein Bußgeldverfahren sowie ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtigsten Grundregeln für die Nutzung von E-Scootern:
- Nur eine Person pro E-Scooter: Die Mitnahme weiterer Personen
ist verboten.
- Handy weg während der Fahrt: Wer sein Smartphone benutzen
möchte, muss zuvor anhalten.
- Nicht auf Gehwegen fahren: E-Scooter gehören auf
Radverkehrsflächen beziehungsweise, sofern diese nicht vorhanden
sind, auf die Fahrbahn.
- Kein Alkohol am Lenker: Für E-Scooter gelten dieselben
Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
- Mindestalter beachten: Die Nutzung von E-Scootern im
öffentlichen Straßenverkehr ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
- Gültiger Versicherungsschutz: E-Scooter benötigen eine gültige
Haftpflichtversicherung. Das entsprechende
Versicherungskennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug
angebracht sein. Ohne gültigen Versicherungsschutz darf der
E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Gemeinsam mit der Präventionsaußenstelle Fellbach wurden insgesamt 61 E-Scooter kontrolliert. Dabei stand insbesondere die Aufklärung über geltende Verkehrsregeln und mögliche Gefahren im Vordergrund.
Erfreulicherweise hielt sich der Großteil der kontrollierten Verkehrsteilnehmenden an die geltenden Vorschriften. Geringfügige Verstöße wurden mündlich verwarnt. Zudem wurden ein Bußgeldverfahren sowie ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtigsten Grundregeln für die Nutzung von E-Scootern:
- Nur eine Person pro E-Scooter: Die Mitnahme weiterer Personen
ist verboten.
- Handy weg während der Fahrt: Wer sein Smartphone benutzen
möchte, muss zuvor anhalten.
- Nicht auf Gehwegen fahren: E-Scooter gehören auf
Radverkehrsflächen beziehungsweise, sofern diese nicht vorhanden
sind, auf die Fahrbahn.
- Kein Alkohol am Lenker: Für E-Scooter gelten dieselben
Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
- Mindestalter beachten: Die Nutzung von E-Scootern im
öffentlichen Straßenverkehr ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
- Gültiger Versicherungsschutz: E-Scooter benötigen eine gültige
Haftpflichtversicherung. Das entsprechende
Versicherungskennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug
angebracht sein. Ohne gültigen Versicherungsschutz darf der
E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Quelle: Baden-Württemberg