Abschlussmeldung des Polizeipräsidiums Aalen zur Kontrollaktion von E-Scootern im Stadtbereich Crailsheim
Am Freitag, 25. September, führte das Polizeirevier Crailsheim gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Crailsheim zwischen 14 und 18 Uhr eine Präventions- und Kontrollaktion zum Thema E-Scooter durch.
Aalen (ots) - Die Kontrollen fanden im Bereich der Langen Straße und der Ellwanger Straße statt.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten durch die Aktion über die geltenden Vorschriften beim Führen von E-Scootern aufgeklärt und für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr sensibilisiert werden.
Im Rahmen der Kontrollaktion wurden insgesamt 33 E-Scooter sowie 35 Personen kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte neun Verstöße fest. Zwei mündliche Verwarnungen wurden ausgesprochen. Jeweils zwei Verstöße betrafen das Befahren von Gehwegen sowie die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt. Darüber hinaus wurde ein Fall festgestellt, bei dem zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren. Die Betroffenen wurden über die geltenden Vorschriften aufgeklärt und entsprechend verwarnt.
Die Polizei appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden Vorschriften zu beachten. E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren, nur mit bestehendem Versicherungsschutz und ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Verkehrsflächen genutzt werden. Zudem darf jeweils nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt sowie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind ebenfalls nicht erlaubt.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten durch die Aktion über die geltenden Vorschriften beim Führen von E-Scootern aufgeklärt und für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr sensibilisiert werden.
Im Rahmen der Kontrollaktion wurden insgesamt 33 E-Scooter sowie 35 Personen kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte neun Verstöße fest. Zwei mündliche Verwarnungen wurden ausgesprochen. Jeweils zwei Verstöße betrafen das Befahren von Gehwegen sowie die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt. Darüber hinaus wurde ein Fall festgestellt, bei dem zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren. Die Betroffenen wurden über die geltenden Vorschriften aufgeklärt und entsprechend verwarnt.
Die Polizei appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden Vorschriften zu beachten. E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren, nur mit bestehendem Versicherungsschutz und ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Verkehrsflächen genutzt werden. Zudem darf jeweils nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt sowie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind ebenfalls nicht erlaubt.
Quelle: Baden-Württemberg