Zoll-Ermittlungen wegen Schwarzarbeit/38-jähriger Arbeitslosengeldbetrüger entgeht knapp einer Gefängnisstrafe
© Zoll-Ermittlungen
Zoll-Ermittlungen
Vor dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wurde Ende September ein 38-jähriger Arbeitslosengeldempfänger aus Schwäbisch Gmünd wegen Betrugs zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Schwäbisch Gmünd (ots) - Er soll über rund drei Jahre Arbeitslosengeld erhalten haben und gleichzeitig einer Vollzeittätigkeit im Elektrohandwerksunternehmen der beiden Mitangeklagten nachgegangen sein. Er muss außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den entstandenen Schaden des Jobcenters in Höhe von 50.000 Euro zurückzahlen.
Seine Arbeitgeber, ein 30-jähriger und seine 57-jährige Mutter, wurden we-gen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 15.600 Euro bzw. einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie den 38-Jährigen nicht korrekt zur Sozialversicherung meldeten und falsche Lohn- und Stundenzettel ausstellten. Den für die Allgemeinheit entstandenen Sozialschaden in Höhe von ca. 65.000 Euro müssen beide zudem begleichen.
Der Fall kam ins Rollen, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aalen nach einem Hinweis des Jobcenters die Ermittlungen aufnahm. Unter anderem durch die im Strafverfahren gesicherten Chatverläufe konnte dem 38-Jährigen die Vollzeittätigkeit im Elektrohandwerksunternehmen der beiden Mitangeklagten nachgewiesen werden.
Dem Urteilsspruch zufolge wirkten sich die Geständnisse der drei Angeklagten strafmildernd aus, weil der Verhandlung dadurch eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme erspart blieb. Da die Strafprozessordnung nur für Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung vorsieht, ist der 38-Jährige nur knapp einem Gefängnisaufenthalt entgangen.
Seine Arbeitgeber, ein 30-jähriger und seine 57-jährige Mutter, wurden we-gen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 15.600 Euro bzw. einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie den 38-Jährigen nicht korrekt zur Sozialversicherung meldeten und falsche Lohn- und Stundenzettel ausstellten. Den für die Allgemeinheit entstandenen Sozialschaden in Höhe von ca. 65.000 Euro müssen beide zudem begleichen.
Der Fall kam ins Rollen, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aalen nach einem Hinweis des Jobcenters die Ermittlungen aufnahm. Unter anderem durch die im Strafverfahren gesicherten Chatverläufe konnte dem 38-Jährigen die Vollzeittätigkeit im Elektrohandwerksunternehmen der beiden Mitangeklagten nachgewiesen werden.
Dem Urteilsspruch zufolge wirkten sich die Geständnisse der drei Angeklagten strafmildernd aus, weil der Verhandlung dadurch eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme erspart blieb. Da die Strafprozessordnung nur für Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung vorsieht, ist der 38-Jährige nur knapp einem Gefängnisaufenthalt entgangen.
Quelle: Baden-Württemberg