Wegen Erschleichens von Leistungen und Fälschung beweiserheblicher Daten im beschleunigten Verfahren verurteilt
Innerhalb eines Tages nach ihrem Aufgriff, konnten zwei Männer wegen des Erschleichens von Leistungen sowie in einem Fall der Fälschung beweiserheblicher Daten im beschleunigten Verfahren zu Geldstrafen verurteilt und Einreisesperren verhängt werden.
Freiburg im Breisgau (ots) - Am Montagnachmittag (19.10.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die beiden algerischen Staatsangehörigen in einem Fernreisezug am Freiburger Hauptbahnhof. Keiner der beiden 21 und 22 Jahre alten Männer konnte einen gültigen Fahrausweis vorlegen. Da der 21-Jährige darüber hinaus sich nur mittels eines auf seinem Handy vorgezeigten Fotos einer spanischen Identitätskarte auswies, verbrachten ihn die Einsatzkräfte zum Bundespolizeirevier Freiburg. Eine Überprüfung der vorgezeigten spanischen Identitätskarte bei den ausländischen Behörden ergab, dass es sich um eine Fälschung beweiserheblicher Daten durch Manipulation handelte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg erfolgte beim zuständigen Amtsgericht bereits am Tag nach der Tat ein beschleunigtes Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen gegen beide Männer und des Urkundendelikts gegen einen der Tatverdächtigen. Das Amtsgericht verurteilte den 21-Jährigen antragsgemäß zu einer Geldstrafe von 275 Euro und zog sein Mobiltelefon ein. Den 22-Jährigen erwartete eine Geldstrafe von 75 EUR. Aufgrund der fehlenden aufenthaltsrechtlichen Legitimation erfolgte im Anschluss die Zurückschiebung nach Frankreich mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Baden-Württemberg