Nach gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr: Bundespolizei sucht Zeugen
Am Mittwochabend (30.09.2026) kam es am Haltepunkt Nürnberger Straße zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Stuttgart (ots) - Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll sich ein bislang unbekannter Mann gegen 20:30 Uhr von Bahnsteig 1 aus in den Gleisbereich begeben haben. Anschließend soll der Verdächtige über alle vier Gleise zum Bahnsteig 2 gelaufen sein. Hierbei übersah er offenbar eine sich nähernde S-Bahn der Linie S2. Die Triebfahrzeugführerin der S-Bahn erkannte die gefährliche Situation jedoch rechtzeitig, leitete eine Schnellbremsung ein und konnte so offenbar das Erfassen des Unbekannten verhindern. Dieser entfernte sich anschließend vom Tatort. Durch die eingeleitete Schnellbremsung wurden keine Reisenden verletzt.
Der Verdächtige wurde als etwa 160 bis 170 cm groß beschrieben. Er soll zur Tatzeit eine Bluejeans, ein schwarzes T-Shirt sowie eine Mütze getragen haben. Zudem führte er eine Sporttasche mit auffälligen roten Henkeln mit sich.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Zeugen des Sachverhalts werden gebeten, sich mit der zuständigen Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen (Tel.: 0711 55049-1020 oder per E-Mail: [email protected]).
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Der Verdächtige wurde als etwa 160 bis 170 cm groß beschrieben. Er soll zur Tatzeit eine Bluejeans, ein schwarzes T-Shirt sowie eine Mütze getragen haben. Zudem führte er eine Sporttasche mit auffälligen roten Henkeln mit sich.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Zeugen des Sachverhalts werden gebeten, sich mit der zuständigen Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen (Tel.: 0711 55049-1020 oder per E-Mail: [email protected]).
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Quelle: Baden-Württemberg