Bundespolizei nimmt gesuchte Straftäterin aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) fest
Am 20. September 2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eine deutsche Staatsangehörige auf Grundlage von PNR-Daten fest.
Rheinmünster (ots) - Im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Griechenland überprüften die Bundespolizisten die Personalien der 30-Jährigen.
Gegen die Frau lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor. Durch die Bezahlung der Geldstrafe konnte sie eine 40-tägige Haftstrafe abwenden.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Gegen die Frau lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor. Durch die Bezahlung der Geldstrafe konnte sie eine 40-tägige Haftstrafe abwenden.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg