Auslieferung nach Deutschland aufgrund europäischer Haftbefehle
Am 17. September wurden ein 23-Jähriger und sein 20-jähriger Mittäter im Rahmen der internationalen Rechtshilf von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert.
Kehl (ots) - Beide Personen haben eine ungeklärte Staatsangehörigkeit. Gegen die Männer lagen europäische Haftbefehle wegen schweren Bandendiebstahls vor. Sie wurden an das Deutsch-Französische Kommissariat in Kehl überstellt und noch am gleichen Tag von Beamten der Bundespolizei dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Offenburg vorgeführt. Dieser setzte die nationalen Untersuchungshaftbefehle in Vollzug. Anschließend wurden die Männer in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Quelle: Baden-Württemberg