Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl in Singen
Beamte der Bundespolizei stellten am Montag eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl in einem Zug nach Singen fest und brachten den Mann zur Verbüßung seiner Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt.
Singen (ots) - Am Montagnachmittag (26. Oktober 2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen somalischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug (IC184 Schaffhausen - Singen) am Bahnhof Singen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen den 27-Jährigen fest. Das Amtsgericht Ravensburg verurteilte den Mann im Juli 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Der Gesuchte trat die Strafe bisher nicht an und war unbekannten Aufenthaltes.
Die Beamten brachten den Mann zum Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Die Beamten brachten den Mann zum Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg