Bundespolizei vollstreckt am Wochenende zwei Haftbefehle
Beamte der Bundespolizei stellten am Wochenende zwei offene Vollstreckungshaftbefehle in Konstanz fest.
Konstanz (ots) - Beide Personen konnten ihre Reise nach Zahlung der Geldstrafe fortsetzen.
Am Samstagvormittag (26. September 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage (GZA) Konstanz bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster fest. Bis dato blieb der 27-Jährigedie Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Ahlen vom Januar 2026 unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr schuldig. Der Bruder des Gesuchten zahlte die offene Summe in Höhe von 2.520 Euro bei der Bundespolizei in Hannover ein. Anschließend durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz stellten am Abend des Folgetages (27. September 2026) bei der Kontrolle eines Fernreisebusses am gleichen Grenzübergang einen 37-jährigen ebenfalls rumänischen Staatsangehörigen mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden fest. Der Mann zahlte bislang einen Strafbefehl des Amtsgerichts Pirna wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz nicht. Ein Freund beglich die offene Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bei der Verkehrspolizei Günzburg. Nach Bestätigung des Geldeingangs setzte der Mann seine Reise fort.
Am Samstagvormittag (26. September 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage (GZA) Konstanz bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster fest. Bis dato blieb der 27-Jährigedie Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Ahlen vom Januar 2026 unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr schuldig. Der Bruder des Gesuchten zahlte die offene Summe in Höhe von 2.520 Euro bei der Bundespolizei in Hannover ein. Anschließend durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz stellten am Abend des Folgetages (27. September 2026) bei der Kontrolle eines Fernreisebusses am gleichen Grenzübergang einen 37-jährigen ebenfalls rumänischen Staatsangehörigen mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden fest. Der Mann zahlte bislang einen Strafbefehl des Amtsgerichts Pirna wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz nicht. Ein Freund beglich die offene Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bei der Verkehrspolizei Günzburg. Nach Bestätigung des Geldeingangs setzte der Mann seine Reise fort.
Quelle: Baden-Württemberg