Maßnahmen der Bundespolizei beendet: Flugbetrieb am Flughafen Stuttgart wieder aufgenommen
Einen Großeinsatz der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart löste am Montagnachmittag (05.10.2026) ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Der Mann äußerte gegenüber einer Flughafenmitarbeiterin im Sicherheitsbereich, dass er eine Bombe in seinem Reisegepäck hat. Aufgrund dessen wurde der Flugbetrieb gegen 16:30 Uhr eingestellt und der gesamte Sicherheitsbereich geräumt.
Nachdem die betroffenen Bereiche abgesucht wurden, ergaben sich keine Hinweise auf eine Gefährdungslage. Gegen 18:05 Uhr konnten die polizeilichen Maßnahmen beendet, der Sicherheitsbereich wieder freigegeben und der Flugbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden. Durch den Einsatz kam es zu einer rund eineinhalbstündigen Unterbrechung im Abfertigungsbereich.
Aufgrund der Einstellung des Flugbetriebes mussten zehn ankommende Maschinen auf andere Flughäfen umgeleitet werden.
Der 24-Jährige wurde von seinem Flug nach Hurghada ausgeschlossen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB durch die zuständige Landespolizei eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß belassen.
Nachdem die betroffenen Bereiche abgesucht wurden, ergaben sich keine Hinweise auf eine Gefährdungslage. Gegen 18:05 Uhr konnten die polizeilichen Maßnahmen beendet, der Sicherheitsbereich wieder freigegeben und der Flugbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden. Durch den Einsatz kam es zu einer rund eineinhalbstündigen Unterbrechung im Abfertigungsbereich.
Aufgrund der Einstellung des Flugbetriebes mussten zehn ankommende Maschinen auf andere Flughäfen umgeleitet werden.
Der 24-Jährige wurde von seinem Flug nach Hurghada ausgeschlossen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB durch die zuständige Landespolizei eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß belassen.
Quelle: Baden-Württemberg