Ohne Mitgefühl - Höchststrafe für Magdeburger Todesfahrer
Zur Urteilsverkündung gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt sind so viele Betroffene gekommen wie an keinem anderen der 40 vorherigen Verhandlungstage. Auf den Tischen stehen Fotos der Todesopfer. Ihnen gegenüber sitzt in einer Glaskabine der 51 Jahre Angeklagte. Hunderte Menschen hatte er mit seinem Anschlag kurz vor Weihnachten 2024 aus der Idylle des Magdeburger Weihnachtsmarkts gerissen. Jetzt wurde er zur Höchststrafe verurteilt. Das Landgericht Magdeburg sprach den Mann aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig.
Was passierte auf dem Weihnachtsmarkt?
Der Angeklagte Taleb Al-Abdulmohsen, der als Arzt im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt.
Lange las der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg die Namen der Betroffenen und ihre schweren Verletzungen vor. Für den aufwendigen Prozess war extra eine Halle in Leichtbauweise in Magdeburg errichtet worden.
Der Schuldspruch wird wegen technischer Probleme wiederholt
Der Schuldspruch, der wegen technischer Probleme zweimal verkündet werden musste, ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter hatte schon den Tenor verkündet und das Publikum sich setzen lassen, als der Verteidiger sagte, in der Glaskabine sei nichts zu hören gewesen. Der Platz des Angeklagten ist hinter Sicherheitsglas. Er wird von maskierten Spezialkräften der Justiz bewacht. Aufmerksam aber regungslos verfolgte der 51-Jährige die Urteilsverkündung.
Er wurde zu lebenslang verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen. Das Gericht behielt sich außerdem vor, zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Sicherungsverwahrung des Mannes anzuordnen. Die Richter bescheinigten ihm eine "große Gefährlichkeit". Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die unmittelbare Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt, das Gericht sah die Voraussetzungen jedoch nicht als erfüllt an.
Was trieb den Angeklagten zur Tat?
"Als Motivation für diese Tat haben wir ein Motivbündel festgestellt", sagte der Vorsitzende Richter Sternberg. Dem Angeklagten sei es um Rache am deutschen Volk gegangen, das er mit dem deutschen Staat gleichgesetzt habe. Dazu sei ein verlorener Zivilprozess gegen eine Flüchtlingsorganisation aus Köln und eine damit einhergehende narzisstische Kränkung gegangen. "Er wollte zudem öffentliche Aufmerksamkeit für seine Themen", sagte Sternberg.
Der studierte Mediziner war 2006 nach Deutschland gekommen. Er sah sich selbst als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen. Immer wieder geriet er mit Behörden aneinander. Wegen angeblicher Versäumnisse Deutschlands habe er sich rächen wollen, schilderte der Vorsitzende Richter. Ab 2023 habe er geplant, eine schwerwiegende Tat zu begehen.
Der Richter stellte zudem fest: "Der Angeklagte hat während des Tatgeschehens kein Mitgefühl empfunden für andere Personen." Seine Empathiefähigkeit könne er quasi ein- und ausschalten.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Er sei aber trotzdem uneingeschränkt schuldfähig - das Gericht folgte dieser Einschätzung. "Der Angeklagte hat einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten. Er ist deswegen für die Allgemeinheit gefährlich", sagte Sternberg.
Die Betroffenen
Im Prozess waren zahlreiche Betroffene als Zeugen zu Wort gekommen, mehrere hielten auch ein Plädoyer. "Ich wusste bis zu diesem Abend nicht, wie sich Todesangst anfühlt", sagte etwa eine 39-Jährige, die sich mit ihrer Sportgruppe auf dem Weihnachtsmarkt verabredet hatte. Bis heute höre sie die Schreie der Opfer, spüre das Gefühl ihrer eigenen Überforderung.
Dass Unbeschwertheit und Leichtigkeit verloren gegangen sind, berichteten viele Betroffene. Das Leben habe sich in zwei Teile geteilt: vor dem Anschlag und nach dem Anschlag. Einige Opfer können bis jetzt nicht wieder arbeiten.
Reaktionen auf das Urteil
Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) erklärte, dass kein Urteil das Geschehene ungeschehen machen kann. "In die Entscheidung des Gerichts haben wir Vertrauen. Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung kann es nicht geben. Deshalb gilt unser Mitgefühl heute und in den kommenden Tagen besonders den Menschen, deren Leben durch diese Tat dauerhaft verändert wurde."
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sagte, die Opfer würden nicht allein gelassen. "Dieses Versprechen gilt auch nach dem heutigen Urteil. Wer Hilfe braucht, wird sie auch weiterhin bekommen."
Rechtsanwalt und Ex-Landesinnenminister Holger Stahlknecht, der den Sohn einer Getöteten vertritt, sagte, sein Mandant sei zum Urteil das erste Mal ins Gericht gekommen. "Er wollte einmal diesen Täter sehen und er wollte dabei sein, wenn Gerechtigkeit geschieht. Und ich glaube, Gerechtigkeit ist allen heute widerfahren, auch wenn die Narben bleiben."