© Jens Kalaene/dpa Sexuelle Handlungen sollten nach Vorstellungen von Bundesjustizministerin Hubig nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja".
© Bernd von Jutrczenka/dpa Bundesjustizministerin Hubig möchte auch die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von 5 auf 20 Jahre verlängert sehen.