Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, sagt: "Das Ausmaß an Diskriminierung ist eine Belastungsprobe für unser Land."
Im Januar gab der Bundesgerichtshof einer Frau recht, die mit ihrem pakistanischen Namen von einem Maklerbüro keinen Besichtigungstermin für eine Mietwohnung erhalten hatte. Sie berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. (Archivfoto)