Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um Kinderpornografie aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild)
Automatisierte Programme sollen Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch zwar entdecken, ein Mensch muss sie vor der Weiterleitung an Ermittler aber verifizieren. (Symbolbild)
Bisher hatte sich das EU-Parlament dafür ausgesprochen, die Ausnahme von den Datenschutzregeln zu begrenzen - etwa auf konkrete Verdachtsfälle. (Symbolbild)
Die beiden EU-Abgeordneten Martin Sonneborn (l) und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten sich schriftlich bei der Parlamentspräsidentin beschwert. (Archivbild)