Eine Frau, die mit ihrem pakistanischen Namen keinen Besichtigungstermin für eine Mietwohnung erhielt, klagte unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfolgreich auf Schadenersatz. (Archivfoto)
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hält die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für nicht ausreichend. (Archivfoto)