© Sebastian Gollnow/dpa Die geplante Reform legt sechs Monate Maximaldauer für Kurzzeitmietverträge fest. In Ausnahmefällen sind acht Monate erlaubt. (Symbolbild)
© Markus Lenhardt/dpa Mit der Regelung zu Schonfristzahlungen will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür sorgen, dass weniger Menschen wegen verspäteter Mietzahlungen obdachlos werden. (Archivbild)