© Gerd Stegmaier
Laternenparker Reisemobil
Ist ein Parkplatz mit dem Sonderzeichen 1010-58 gekennzeichnet, das ein Auto von der Seite zeigt, dürfen dort nur "normale" Autos parken. Wohnmobile und Campingbusse gelten als Sonderfahrzeuge und dürfen dort dann nicht stehen.
Auf Parkplätzen, die mit dem Zusatzschild 1010-67 gekennzeichnet sind, dürfen nur Wohnmobile und Campingbusse parken.
Hier gilt das eingeschränkte Halteverbot nur für Gespanne und Wohnmobile.