© Gerd Stegmaier
Laternenparker Reisemobil
EIn Parkplatz mit dem Zusatzzeichen 1010-58 erlaubt das Parken von Personenkraftwagen. Wohnmobile dürfen hier nicht stehen.
Auf Parkplätzen, die mit dem Zusatzschild 1010-67 gekennzeichnet sind, dürfen nur Wohnmobile und Campingbusse parken.
Hier gilt das eingeschränkte Halteverbot nur für Gespanne und Wohnmobile.
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