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Wohnmobile, Straßenrand, Häuser, Stadt
Bei den Pilotversuchen in verschiedenen Städten Baden-Württemberg fuhr ein Scan Car mit Kameraaufbau durch die Versuchsgebiete und erfasste automatisch Falschparker.
Maximal zwei Wochen darf ein Wohnwagen an der gleichen Stelle am Straßenrand geparkt werden.
Ist ein Parkplatz mit dem Sonderzeichen 1010-58 gekennzeichnet, das ein Auto von der Seite zeigt, dürfen dort nur "normale" Autos parken. Wohnmobile und Campingbusse gelten als Sonderfahrzeuge und dürfen dort dann nicht stehen.
Wo zeichen 315 steht, dürfen Fahrzeuge teilweise auf Gehwegen parken. Allerdings nur, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht unter 2,8 Tonnen liegt und sie ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrende oder Kinder auf dem Fahrrad lassen.