Warum Camper länger mit Knöllchen rechnen müssen
Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss zukünftig länger mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Wer mit dem Wohnmobil über Rot fährt oder den Wohnwagen zu lang an der Straße parkt, muss künftig länger mit Post von der Bußgeldstelle rechnen. Ab dem 1. Juli 2026 verdoppelt sich die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate. Für Camper ist das besonders relevant – denn auch viele typische Verstöße wie das Fahren mit einem überladenen Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann sind betroffen.
Die neue Frist ist bereits beschlossene Sache: Sie wurde als Teil des 5. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Tempo- und Rotlichtverstöße, Handy am Steuer, Abstands- und Parkvergehen.
Warum die Frist verlängert wird
Den Anstoß gaben die Bundesländer. Ihre Begründung: Die Bußgeldstellen seien überlastet – mehr Fälle, aufwendigere Verfahren. Die bisherige Drei-Monats-Frist habe dazu geführt, dass Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Die Verdopplung auf sechs Monate soll den Behörden mehr Luft verschaffen.
Das ändert sich für Autofahrende
Viele Autofahrer kannten die bisherige Drei-Monats-Frist – und die stille Hoffnung, dass ein Verstoß ohne Post von der Behörde einfach verjährt. Doch schon bisher war diese Hoffnung trügerisch.
Denn die Frist lief nur, solange die Behörde untätig blieb. Bereits ein Anhörungsbogen reichte aus, um die Verjährung zu unterbrechen – danach begann die Frist von vorn. Auch nach bisherigem Recht konnten Verkehrsverstöße deshalb deutlich länger als drei Monate verfolgt werden. Mit dem neuen Recht bekommen die Behörden aber mehr Zeit, um die ersten Maßnahmen einzuleiten.
An den Abläufen des Bußgeldverfahrens selbst ändert sich durch die Gesetzesänderung nichts. Geändert wird ausschließlich die grundlegende Verjährungsfrist.
So gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vor
- Fristen prüfen: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
- Anhörungsbogen ernst nehmen: Bereits ein Anhörungsbogen kann die Verjährung unterbrechen. Die Frist beginnt dann erneut zu laufen.
- Messung und Formalien prüfen lassen: Fehler bei Eichung, Messprotokoll, Zustellung oder Fristen können ein Verfahren angreifbar machen.
- Blitzerfoto genau ansehen: Ist der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar, kann dies für die Verteidigung relevant sein.
- Bei Fahrverbot frühzeitig handeln: Wer beruflich oder aus gesundheitlichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist, sollte mögliche Ausnahmen oder Alternativen prüfen lassen.
- Im Zweifel anwaltliche Hilfe nutzen: Fachanwälte für Verkehrsrecht können Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs bewerten.
