Was darf ich verdienen?
2026 gibt es eine neue Kaufprämie für Elektroautos. Nach ersten Informationen kommen Haushalte in den Genuss der E-Auto-Prämie, deren zu versteuerndes Einkommen höchstens 80.000 Euro beträgt. Aber was bedeutet das genau? Wie viel darf man verdienen? Hier die Antworten.
Haushalte mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen können die Prämie erhalten. Für Familien mit Kindern erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro pro Kind, also auf bis zu 90.000 Euro bei zwei Kindern. Gefördert werden Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Antragstellung soll ab Mai 2026 online möglich sein und auch rückwirkend gelten. Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Kaufvertrag.
Die Förderung ist gestaffelt: Für rein elektrische Fahrzeuge (BEV) gibt es eine Basisprämie von 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride oder Range-Extender 1.500 Euro. Hinzu kommen Familienzuschläge von 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro) und Sozialboni für Haushalte mit geringerem Einkommen:
- +1.000 Euro bei Einkommen unter 60.000 Euro
- +1.000 Euro zusätzlich bei Einkommen unter 45.000 Euro
Insgesamt können somit bis zu 6.000 Euro Förderung erreicht werden. Das Programm wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert, der insgesamt 3 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 bereitstellt.
So viel dürfen Sie für die E-Auto-Förderung verdienen
Ein Beispiel verdeutlicht, wie stark sich das zu versteuernde Einkommen vom tatsächlichen Bruttogehalt unterscheidet.
Ein verheiratetes Paar verdient gemeinsam 110.000 Euro brutto im Jahr. Nach Abzug der pauschalen Werbungskosten (1.230 Euro), der Sonderausgabenpauschale (72 Euro), von Vorsorgeaufwendungen (5.000 Euro) und außergewöhnlichen Belastungen (2.500 Euro) bleiben 101.200 Euro übrig.
Für das Steuerjahr 2025, das voraussichtlich für die Antragstellung 2026 herangezogen wird, gelten Kinderfreibeträge von 9.600 Euro pro Kind. Hat das Paar zwei Kinder, reduziert sich das Einkommen um 19.200 Euro auf rund 82.000 Euro.
Damit läge der Haushalt leicht oberhalb der geplanten Fördergrenze. Sollte jedoch – wie vorgesehen – der Zuschlag von 5.000 Euro pro Kind gelten, erhöht sich die Grenze auf 90.000 Euro, wodurch das Paar mit zwei Kindern förderfähig wäre.
Ab dem Steuerjahr 2026 steigen die Kinderfreibeträge voraussichtlich auf 12.684 Euro pro Kind, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen künftig noch stärker reduziert. Damit könnten Familien auch bei etwas höheren Bruttogehältern innerhalb der Fördergrenze bleiben.
Was noch unklar ist
Für den Förderantrag soll nach aktuellem Stand der neueste Einkommensteuerbescheid maßgeblich sein. Auf ihm ist das zu versteuernde Einkommen eindeutig ausgewiesen. Antragsteller müssen diese Zahl bei der Antragstellung angeben oder den Steuerbescheid digital hochladen.
Unklar bleibt, wie bei unverheirateten Paaren oder bei Haushalten mit mehreren Steuerbescheiden verfahren wird. Auch die genaue Berechnung der Kinderzuschläge ist noch nicht endgültig festgelegt. Diese Punkte werden erst mit der Förderrichtlinie geregelt, die voraussichtlich im Frühjahr 2026 veröffentlicht wird.
Ebenfalls vorgesehen ist, dass die Förderung sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gilt. In beiden Fällen muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen bleiben.
