Ebenso das Vorfahrtsschild als Quadrat.
Sollten Sie aber zum Beispiel auf einer Ihnen unvertrauten Straße, wegen einem verschneiten Tempolimit-Schild, geblitzt worden sein, könnten Sie um das Bußgeld herum kommen. Aber nur, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass das betreffende Schild für Sie nicht erkenn- oder lesbar war.
Die Beweisführung ist jedoch insbesondere nach längerer Zeit schwierig. Der ADAC verweist hier auf ein, in der Regel kostenpflichtiges, Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes.
Zwar schreibt die StVO (§ 13) vor, dass der Parkschein oder die -berechtigung von außen gut lesbar angebracht sein müssen.
Sollten Sie dennoch einen Strafzettel erhalten haben, setzten Sie sich mit der ausstellenden Behörde in Verbindung und legen Sie den Parkschein oder den Anwohnerparkausweis vor sowie ein Bild vom verschneiten Fahrzeug.
Hier erwartet Sie ein Verwarngeld von fünf Euro.
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