Das neue Zusatzschild "Carsharing" kennzeichnet neue Parkflächen. Es kann auch auf dem Boden aufgetragen werden.
Das neue Zusatzschild "Carsharing" kennzeichnet neue Parkflächen. Es kann auch auf dem Boden aufgetragen werden.
Berechtigte Fahrzeug müssen eine entsprechende Plakette im Auto haben.
Dieses Zusatzschild sollte das Befahren von Busspuren in der Stadt, wenn drei Personen an Bord sind. Diese Änderung wurde nicht umgesetzt.
Radfahrern ist bei diesem Schild das Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlaubt. Allerdings müssen sie vorher anhalten und dürfen niemanden behindern.
Für Pkw gilt bei diesem Schild ein Überholverbot von Radfahrern und anderen einspurigen Fahrzeugen.
Mit diesem Schild ist das Überholverbot aufgehoben.
Dieses Verlehrsschild gibt einen Radschnellweg an. Hier dürfen nur Fahrräder oder auch Elektrokleinstfahrzeuge beweg werden.
Ab diesem Schild ist der Schnellweg wieder aufgehoben.
Statt einer Fahrradstraße ist dies der Hinweis auf eine Radzone, in der der Radverkehr nicht behindert werden darf.
Ab diesem Schild gilt das nicht mehr.
Zusatzschild für Lastenfahrräder.
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