Warum das gelbe Licht verschwindet
An bestimmten Kreuzungen in Spanien bekommen Autofahrer und Fußgänger ab dem 1.10.2026 grundsätzlich nicht mehr gleichzeitig freie Fahrt. Während die Fußgängerampel dauerhaft Grün zeigt, darf die Ampel für Autofahrer dort nicht mehr gelb blinken.
Die Änderung betrifft Fußgängerüberwege mit einer eigenen Fußgängerampel. Bisher konnte die Ampel für Fußgänger Grün zeigen, während an der Fahrzeugampel gleichzeitig gelbes Blinklicht leuchtete. Fußgänger durften die Fahrbahn überqueren. Autofahrer durften ebenfalls weiterfahren, mussten aber vorsichtig fahren und den Fußgängern Vorrang gewähren.
Künftig sollen diese beiden Anzeigen grundsätzlich nicht mehr gleichzeitig erscheinen. Zeigt die Fußgängerampel dauerhaft Grün, muss der Fahrzeugverkehr zunächst vor einer roten Ampel warten. Erst danach darf die Fahrzeugampel gelb blinken.
Was die Ampel für Autofahrer anzeigt
Für Autofahrer bleibt die Bedeutung der einzelnen Ampelfarben unverändert. Rot verpflichtet zum Anhalten. Gelbes Blinklicht erlaubt die Weiterfahrt, fordert aber besondere Vorsicht. Fahrer müssen den Verkehr beobachten und gegebenenfalls Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren.
Neu geregelt wird lediglich die Reihenfolge der Signale. Bevor die Fahrzeugampel gelb blinken darf, muss sie dauerhaft Rot gezeigt haben. Das gelbe Blinklicht wird in Spanien daher nicht abgeschafft.
Nur bestimmte Ampeln sind betroffen
Die Neuregelung gilt in ganz Spanien, betrifft aber nicht jede Ampel. Umprogrammiert werden müssen nur Anlagen, an denen gelbes Blinklicht für Fahrzeuge bisher gleichzeitig mit dauerhaftem Grün für Fußgänger erscheint.
Ampeln, die Autos und Fußgänger bereits durch getrennte Phasen führen, können unverändert bleiben. Für die notwendige technische Anpassung sind die jeweils zuständigen Städte, Gemeinden oder Straßenbehörden verantwortlich.
Keine neue Geldbuße für Autofahrer
Die geänderte Ampelschaltung schafft keinen neuen Bußgeldtatbestand. Autofahrer müssen ab dem 1.10.2026 lediglich die angezeigten Signale beachten. Für die Umstellung der Ampeln sind die Behörden zuständig.
Wer bei gelbem Blinklicht weiterfährt, darf dies auch künftig tun, muss bei Bedarf anhalten und Fußgänger passieren lassen. Wer dagegen eine rote Ampel missachtet, muss in Spanien in der Regel mit 200 Euro Bußgeld und vier Punkten im spanischen Punktesystem rechnen.
