Was bedeutet die E-Auto-Abgabe für Deutschland?
Großbritannien will ab April 2028 für E‑Autos eine Meilenabgabe einführen: 3 Pence pro Meile. Was wie ein britisches Spezialthema klingt, zeigt sehr konkret, welche Optionen Deutschland beim Schließen der Steuerlücke hat.
Die britische Regierung führt die neue Electric Vehicle Excise Duty (eVED) als Zusatz zur bestehenden Kfz-Abgabe Vehicle Excise Duty (VED) ein. Ab 1. April 2028 sollen rein elektrische Autos (BEV) und Brennstoffzellen-Autos (HFCEV) 3 Pence pro Meile zahlen, Plug-in-Hybride (PHEV) 1,5 Pence pro Meile.
Die Abrechnung läuft über die DVLA, also die britische Zulassungsbehörde. Wer seine VED verlängert, muss einen Kilometerzählerstand (Odometer) melden und die Fahrleistung für das kommende Jahr schätzen.
Gezahlt wird vorab oder über das Jahr verteilt, am Jahresende folgt ein Abgleich mit dem tatsächlichen Stand. Als Plausibilitätscheck will die Regierung Daten aus der MOT nutzen, der britischen Pflichtprüfung, bei der der Kilometerstand ohnehin erfasst wird.
Was es für Fahrer kostet
Die britischen Sätze sollen in den Folgejahren mit der Verbraucherpreisinflation (CPI) steigen, damit die Abgabe real nicht entwertet. Für einen typischen Fahrer nennt die BBC eine Beispielrechnung: 8.500 Meilen im Jahr ergeben rund 255 Pfund Abgabe.
Die Maßnahme zielt auf die Straßeninfrastruktur-Finanzierung, weil die Einnahmen aus der Energiesteuer auf Kraftstoffe sinken, wenn mehr elektrisch gefahren wird. In den britischen Unterlagen ist der fiskalische Effekt beziffert: plus 1,1 Milliarden Pfund im Haushaltsjahr 2028/29, steigend auf plus 1,865 Milliarden Pfund bis 2030/31.
Gleichzeitig ist der Mechanismus anfällig für Manipulationen am Kilometerzähler, das sogenannte "Clocking". Die britische Regierung benennt das Risiko ausdrücklich und prüft Gegenmaßnahmen, auch über den Datenabgleich mit MOT-Einträgen.
Welche Lehren Deutschland ziehen kann
Für Deutschland ist das Thema ähnlich, aber der Ausgangspunkt ist ein anderer: Reine Elektroautos bleiben bei Neuzulassung oder Umrüstung bis Ende 2030 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31.12.2035. Das Bundesfinanzministerium begründet die Verlängerung ausdrücklich als Kaufanreiz für Elektromobilität.
Eine Kilometerabgabe oder Pkw-Maut nach britischem Muster würde das Prinzip "Nutzung zahlt" stärken, unabhängig vom Antrieb. In der Debatte wird aber auch die ländliche Mobilität zum Knackpunkt, weil Menschen außerhalb der Städte im Schnitt mehr fahren müssen und eine nutzungsabhängige Abgabe sie schneller belastet.
Als Alternativen stehen in Deutschland vor allem zwei Stellschrauben im Raum: eine Abgabe auf Ladestrom als Ersatz für wegfallende Energiesteuer Pkw, oder eine Reform der Kfz-Steuer Elektroauto, etwa über Gewicht oder Batteriegröße. Beide Ansätze sind leichter umzusetzen als eine flächendeckende Fahrleistungs-Erfassung, treffen aber die tatsächliche Nutzung weniger präzise.
