Strafen? Fehlanzeige!
Rund 60.000 mutmaßliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel in nur drei Wochen zeigen, dass die neue Preisvorgabe für Sprit bundesweit deutlich häufiger missachtet wird als vorgesehen.
Das ergab eine Auswertung des SWR Data Lab. Nach den vorliegenden Daten verteilen sich die o.g. 60.000 Auffälligkeiten auf etwa 3.800 Tankstellen. Bei insgesamt rund 15.000 Stationen in Deutschland entspricht das etwa jeder vierten Anlage, die mindestens einmal außerhalb des zulässigen Zeitfensters Preise erhöht hat. Der Beobachtungszeitraum umfasst den 01.04.2026 bis zum 21.04.2026. In die Auswertung flossen sämtliche Preisänderungen ein.
Die Muster unterscheiden sich deutlich. In einzelnen Fällen wurden Preiserhöhungen regelmäßig zu festen Zeiten außerhalb der Vorgabe festgestellt, etwa am Vormittag gegen 10:30 Uhr mit Aufschlägen von bis zu 15 Cent. Andere Tankstellen fielen durch Anpassungen in klassischen Pendlerzeiten zwischen 6:00 und 9:00 Uhr sowie 15:00 und 18:00 Uhr auf.
Taskforce sieht Ergebnisse "besorgniserregend"
Seit Anfang April müssen Betreiber zusätzlich den exakten Zeitpunkt jeder Preisänderung an die Markttransparenzstelle übermitteln. Die Vorgabe ist neu und wurde kurzfristig eingeführt. In der Praxis kann es dadurch zu Abweichungen bei Zeitstempeln kommen, etwa wenn Systeme noch nicht vollständig umgestellt sind oder Meldungen zeitversetzt verarbeitet werden.
Solche Effekte können einzelne Auffälligkeiten erklären. Gleichzeitig geht die Auswertung davon aus, dass ein Großteil der registrierten Preisänderungen tatsächlich an der Zapfsäule wirksam war und damit unmittelbare Relevanz für Autofahrer hatte.
Die Ergebnisse stoßen auf Kritik. Armand Zorn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD und Leiter der Taskforce, bezeichnete die Auswertung als "besorgniserregend" und forderte ein konsequentes Vorgehen gegen mögliche Verstöße. Auch der ADAC sieht Handlungsbedarf. Eine Sprecherin erklärte: "Mit dem Preissetzungsmodell sollten Verbraucher davon ausgehen können, dass es über den Tag nur noch günstiger wird. Das Vertrauen in die neue Regel würde bei häufigen Verstößen beschädigt." Aus Sicht des Automobilclubs steht damit vor allem die Verlässlichkeit der Preisentwicklung im Fokus.
Zuständigkeiten sind nicht konkret geregelt
Unklar bleibt, wer Verstöße konkret verfolgt und sanktioniert. Das Bundeskartellamt verweist auf die Zuständigkeit der Länderbehörden, die für die Durchsetzung verantwortlich sind. Mehrere Bundesländer erklärten jedoch, dass diese Zuständigkeit noch nicht abschließend geregelt sei. Damit fehlt derzeit eine klare Struktur für mögliche Verfahren. Selbst bei zügiger Klärung ist nach Einschätzung von Behörden damit zu rechnen, dass erste Ergebnisse erst mit zeitlichem Abstand vorliegen werden.
