Marius Borg Høiby: Staatsanwaltschaft fordert höhere Haftstrafe
Die Berufung von Marius Borg Høiby (29) gegen seine Verurteilung könnte zum Bumerang werden. Die Staatsanwaltschaft Oslo hat angekündigt, im Falle eines Berufungsverfahrens gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) eine längere Haftstrafe zu verlangen. Das berichten die norwegische Tageszeitung "Aftenposten" und weitere Medien unter Verweis auf die Nachrichtenagentur NTB.
Hintergrund ist Høibys eigener Rechtsbehelf: Erst diese Woche hatte er offiziell gegen seine vierjährige Gefängnisstrafe Berufung eingelegt. Exakt diese Chance möchte die Anklagebehörde nun ergreifen, um das erstinstanzliche Urteil überprüfen zu lassen - jedoch mit gegenteiliger Absicht.
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
Strafniveau "in Entwicklung"
Staatsanwalt Sturla Henriksbø, der das Verfahren in Oslo geführt hatte, rechtfertigt das Vorgehen mit der Fortentwicklung der Rechtsprechung. "Das Strafniveau für Vergewaltigung und Misshandlung in nahen Beziehungen ist in Entwicklung, und das Bezirksgericht hat ein niedrigeres Strafniveau zugrunde gelegt als die Staatsanwaltschaft. Wir wünschen uns eine erneute Bewertung des Strafmaßes, falls das Berufungsgericht den Fall ohnehin verhandelt", führte er laut Medienberichten aus.
Eine eigene Berufung reicht die Anklage allerdings nicht ein. Auch die beiden Freisprüche für Høiby will Henriksbø bewusst nicht angreifen - in Abstimmung mit den Anwälten der betroffenen Frauen. "Das war eine belastende Sache für die Beteiligten. Es gibt viele Geschädigte in diesem Fall, die alle mit ihren Aussagen vorgetreten sind, von denen wir großes Verständnis dafür haben, dass das fordernd war", erläuterte der Staatsanwalt.
Sieben Wochen Verhandlung, 34 Verurteilungen
Das Gerichtsverfahren gegen Høiby erstreckte sich im Februar und März über sieben Wochen vor dem Bezirksgericht Oslo. Der 29-Jährige stand in insgesamt 40 Anklagepunkten vor Gericht, darunter vier mutmaßliche Vergewaltigungen. Letztlich befand ihn das Gericht in 34 von 40 Fällen für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert, während die Verteidigung für eineinhalb bis zwei Jahre plädierte - bezogen auf jene Taten, die Høiby gestanden hatte.
Am 15. Juni erging das Urteil: vier Jahre Gefängnis. In zwei Vergewaltigungsfällen wurde Høiby schuldig gesprochen, in zwei anderen freigesprochen. Darüber hinaus erfolgte eine Verurteilung wegen Misshandlung in einer nahen Beziehung gegenüber seiner Ex-Freundin. Høiby selbst hatte eine Schuld an den Vergewaltigungen und der Misshandlung durchgehend abgestritten. Aufgrund seines Berufungsantrags ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Untersuchungshaft wird verlängert
Høibys Verteidiger Petar Sekulic erachtet die ausgesprochene Strafe als überzogen. "Unsere Auffassung ist, dass die Strafe für die Taten, die er eingeräumt hat, bei eineinhalb bis zwei Jahren Gefängnis liegen sollte", unterstrich der Anwalt laut "Nettavisen".
Einer Verlängerung seiner Untersuchungshaft, in der er sich seit dem 2. Februar befindet, hatte der Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) zuletzt jedoch zugestimmt. Dreimal beantragte er bereits seine Freilassung, unter anderem mit dem Wunsch, Zeit mit seiner Mutter zu verbringen, die sich kürzlich einer Lungentransplantation unterziehen musste.
Vorerst verbleibt Marius Borg Høiby mindestens bis zum 13. Juli in Haft. Sobald die U-Haft offiziell endet, obliegt es der Staatsanwaltschaft, eine Verlängerung zu beantragen. Sollte sich das Verfahren durch die Berufung hinziehen, wären auch mildere Maßnahmen wie eine elektronische Fußfessel bis zur nächsten Verhandlung denkbar.