Fahrer mit verändertem Pedelec unterwegs - keine erforderliche Fahrerlaubnis
Am Mittwoch, dem 29.07.2026, kontrollierten Polizeibeamte gegen 00:15 Uhr in der Neustädter Straße in Pößneck einen Pedelec-Fahrer.
Pößneck (ots) - Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug technisch verändert worden war. Es besteht der Verdacht, dass der Elektromotor das Fahrrad auch über die zulässige Geschwindigkeit von 25 km/h hinaus unterstützt.
Für ein derart verändertes Fahrzeug sind jedoch eine Haftpflichtversicherung sowie die entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich. Da der 43-jährige Fahrer weder einen Versicherungsnachweis noch eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, leiteten die Beamten entsprechende Strafverfahren ein und stellten das Fahrzeug sicher.
Zudem reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf berauschende Mittel. Ob der Mann tatsächlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs war, wird die Auswertung der entnommenen Blutprobe zeigen.
Für ein derart verändertes Fahrzeug sind jedoch eine Haftpflichtversicherung sowie die entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich. Da der 43-jährige Fahrer weder einen Versicherungsnachweis noch eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, leiteten die Beamten entsprechende Strafverfahren ein und stellten das Fahrzeug sicher.
Zudem reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf berauschende Mittel. Ob der Mann tatsächlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs war, wird die Auswertung der entnommenen Blutprobe zeigen.
Quelle: Thüringen