E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Am Donnerstag, dem 09.04.2026, gegen 11:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Beulwitzer Straße in Saalfeld einen 28-jährigen E-Scooter‑Fahrer.
Saalfeld (ots) - Dieser war den Beamten aufgefallen, weil an seinem Elektroroller kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.
Während der Kontrolle fuhr ein weiterer, 24-jähriger E-Scooter-Fahrer an den Polizisten vorbei, ebenfalls ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Bei beiden Fahrzeugen stellte sich heraus, dass kein Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei erneut darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Sie unterliegen daher dem Pflichtversicherungsgesetz und müssen versichert sein, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
Zudem fand zum 01.03.2026 der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen statt. Das bedeutet, dass das grüne Kennzeichen aus dem Jahr 2025 durch ein schwarzes Kennzeichen für 2026 ersetzt werden muss. Die neuen Kennzeichen erhält man über seine Versicherung.
Während der Kontrolle fuhr ein weiterer, 24-jähriger E-Scooter-Fahrer an den Polizisten vorbei, ebenfalls ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Bei beiden Fahrzeugen stellte sich heraus, dass kein Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei erneut darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Sie unterliegen daher dem Pflichtversicherungsgesetz und müssen versichert sein, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
Zudem fand zum 01.03.2026 der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen statt. Das bedeutet, dass das grüne Kennzeichen aus dem Jahr 2025 durch ein schwarzes Kennzeichen für 2026 ersetzt werden muss. Die neuen Kennzeichen erhält man über seine Versicherung.
Quelle: Thüringen