In Fußgängerunterführung gestürzt
Am Montag befuhren zwei Fahrradfahrer den Fußgängertunnel in der Straße "Am Bahnhof" in Suhl.
Suhl (ots) - An einer Engstelle kam es zur Berührung
der beiden Räder, woraufhin die 52-Jährige stürzte. Ohne sich um den
Unfall und die Radfahrerin zu kümmern, fuhr der Unbekannte davon.
Bereits kurz zuvor kam die Radfahrerin ins Straucheln, weil sie einem
Fußgänger ausweichen musste. Diesen Mann sprach die verunfallte
Radlerin an und bat ihn, als Zeuge am Unfallort zu bleiben, doch auch
er lief weiter. Die Polizei bittet ihn und weitere Zeugen, sich unter
der Telefonnummer 03681 369-0 mit der Angabe des Aktenzeichens
0221850/2026 bei der Polizei in Suhl zu melden. Die Frau kam verletzt
ins Krankenhaus.
Hinweis Ihrer Polizei:
Die Unterführung in der Bahnhofstraße in Suhl beginnt bzw. endet an
einem ausgewiesenen Fußweg, der ausschließlich für den Fußverkehr
bestimmt ist. Dieser Fußweg darf von Radfahrern nicht befahren
werden. Daher ist auch die Nutzung der anschließenden
Fußgängerunterführung mit dem Fahrrad nicht zulässig. Radfahrer
müssen an der entsprechenden Stelle absteigen und ihr Fahrrad
schieben oder eine für den Radverkehr freigegebene alternative
Strecke nutzen. Die Regelung dient insbesondere dem Schutz der
Fußgänger. Die teilweise engen und unübersichtlichen Bereiche der
Unterführung können bei einer gemeinsamen Nutzung durch Fußgänger und
fahrende Radfahrer zu erheblichen Gefährdungen führen. Bitte beachten
Sie die vorhandene Beschilderung und nehmen Sie Rücksicht auf die
Fußgänger.
der beiden Räder, woraufhin die 52-Jährige stürzte. Ohne sich um den
Unfall und die Radfahrerin zu kümmern, fuhr der Unbekannte davon.
Bereits kurz zuvor kam die Radfahrerin ins Straucheln, weil sie einem
Fußgänger ausweichen musste. Diesen Mann sprach die verunfallte
Radlerin an und bat ihn, als Zeuge am Unfallort zu bleiben, doch auch
er lief weiter. Die Polizei bittet ihn und weitere Zeugen, sich unter
der Telefonnummer 03681 369-0 mit der Angabe des Aktenzeichens
0221850/2026 bei der Polizei in Suhl zu melden. Die Frau kam verletzt
ins Krankenhaus.
Hinweis Ihrer Polizei:
Die Unterführung in der Bahnhofstraße in Suhl beginnt bzw. endet an
einem ausgewiesenen Fußweg, der ausschließlich für den Fußverkehr
bestimmt ist. Dieser Fußweg darf von Radfahrern nicht befahren
werden. Daher ist auch die Nutzung der anschließenden
Fußgängerunterführung mit dem Fahrrad nicht zulässig. Radfahrer
müssen an der entsprechenden Stelle absteigen und ihr Fahrrad
schieben oder eine für den Radverkehr freigegebene alternative
Strecke nutzen. Die Regelung dient insbesondere dem Schutz der
Fußgänger. Die teilweise engen und unübersichtlichen Bereiche der
Unterführung können bei einer gemeinsamen Nutzung durch Fußgänger und
fahrende Radfahrer zu erheblichen Gefährdungen führen. Bitte beachten
Sie die vorhandene Beschilderung und nehmen Sie Rücksicht auf die
Fußgänger.
Quelle: Thüringen