Zahlreiche Wildunfälle im Eichsfeld - Polizei warnt vor zunehmenden Wildwechsel
© Bildrechte: Thüringer Polizei/Adobe Stockfoto
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In der zurückliegenden Nacht kam es im Eichsfeld vermehrt zu Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Wildtieren, welche die Fahrbahn kreuzten.
Eichsfeld (ots) - Alle Fahrzeugführer blieben in Folge der Kollisionen unverletzt. Die Fahrzeuge wurden zum Teil beschädigt und die Tiere, bei denen es sich um Rehe, Wildschweine und Dachse handelte, entfernten sich in allen Fällen von der Unfallstelle.
In Anbetracht der gegenwärtigen Jahreszeit, in der die Nächte wieder länger werden, nimmt die Aktivität der Wildtiere zu. Demzufolge kommt es vermehrt zu Fahrbahnquerungen der Tiere.
Es wird zu einer erhöhten Wachsamkeit beim Fahren geraten, wenn Sie mit den Fahrzeugen die Waldstücke oder an Feldränder auf den Bundes- und Landstraßen im ländlichen Teil Nordthüringens befahren.
Sollte ein Wildtier vor dem Fahrzeug die Fahrbahn queren, leiten Sie umgehend eine Bremsung ein und vermeiden ruckartige Lenkbewegungen, um das Fahrzeug nicht gegen Bäume, in den Gegenverkehr oder andere Hindernisse neben der Fahrbahn zu lenken.
Wenn es zur Kollision mit einem Wildtier kam, werden sie gebeten, das beteiligte Fahrzeug gut ausgeleuchtet - mit Warnblinklicht und eingeschalteten Hauptscheinwerfern - abzustellen, ohne, dass eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Verzichten sie auf das Einschalten des Fernlichts, da dieses Verkehrsteilnehmer blendet und das Warnblinklicht nur schwer oder gar nicht erkennen lässt .
Informieren Sie anschließend die Polizei über den Wildunfall oder komme Sie, sofern das beschädigte Fahrzeug fahrbereit ist und von diesem keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen wie bspw. Eine defekte Beleuchtung, Beschädigungen an dem Fahrwerk oder den Rädern, herabhängende Karosserieteile, auslaufende Betriebsstoffe, etc. zu einer Polizeidienststelle ihrer Wahl zur Unfallaufnahme. Terminabsprachen müssen hierzu nicht zwingend erfolgen.
Polizeibeamte stellen Ihnen zur Vorlage bei ihrer Versicherung sog. Wildunfallbescheinigungen aus. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten. Diese kann von den Versicherungen erstattet werden.
In Anbetracht der gegenwärtigen Jahreszeit, in der die Nächte wieder länger werden, nimmt die Aktivität der Wildtiere zu. Demzufolge kommt es vermehrt zu Fahrbahnquerungen der Tiere.
Es wird zu einer erhöhten Wachsamkeit beim Fahren geraten, wenn Sie mit den Fahrzeugen die Waldstücke oder an Feldränder auf den Bundes- und Landstraßen im ländlichen Teil Nordthüringens befahren.
Sollte ein Wildtier vor dem Fahrzeug die Fahrbahn queren, leiten Sie umgehend eine Bremsung ein und vermeiden ruckartige Lenkbewegungen, um das Fahrzeug nicht gegen Bäume, in den Gegenverkehr oder andere Hindernisse neben der Fahrbahn zu lenken.
Wenn es zur Kollision mit einem Wildtier kam, werden sie gebeten, das beteiligte Fahrzeug gut ausgeleuchtet - mit Warnblinklicht und eingeschalteten Hauptscheinwerfern - abzustellen, ohne, dass eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Verzichten sie auf das Einschalten des Fernlichts, da dieses Verkehrsteilnehmer blendet und das Warnblinklicht nur schwer oder gar nicht erkennen lässt .
Informieren Sie anschließend die Polizei über den Wildunfall oder komme Sie, sofern das beschädigte Fahrzeug fahrbereit ist und von diesem keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen wie bspw. Eine defekte Beleuchtung, Beschädigungen an dem Fahrwerk oder den Rädern, herabhängende Karosserieteile, auslaufende Betriebsstoffe, etc. zu einer Polizeidienststelle ihrer Wahl zur Unfallaufnahme. Terminabsprachen müssen hierzu nicht zwingend erfolgen.
Polizeibeamte stellen Ihnen zur Vorlage bei ihrer Versicherung sog. Wildunfallbescheinigungen aus. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten. Diese kann von den Versicherungen erstattet werden.
Quelle: Thüringen