Die einen betrachten es als "Kindergarten", die anderen verstehen es als "erzieherische Maßnahme". Juristisch kann es zumindest als Versuch einer Sachbeschädigung gewertet werden.
Eine faule Kartoffel fand am Samstagvormittag ihren Platz auf der Motorhaube eines Pkw in Nordhausen.
Nordhausen (ots) - Das Fahrzeug war in der Richard-Wagner-Straße geparkt. Vielleicht nicht ganz optimal, wie der Fahrzeughalter selbst zugab. Mit reumütiger Miene ergänzte er, dass ihm das ordnungsgemäße Abstellen seines Fahrzeugs schon einige Male nicht gelungen sei - was wiederum für Unmut bei anderen Anwohnern gesorgt habe.
Mit einer faulen Kartoffel zu reagieren, das ging nun aber offenbar zu weit. Einen Schaden hatte die Matschknolle zwar nicht verursacht. Unangenehm kann sich ihre Entsorgung dennoch gestalten.
Was vielleicht erzieherisch, mit einem Hauch von Schabernack, gedacht ist, kann sich schnell zu einer nicht unerheblichen Sachbeschädigung entwickeln. Fruchtsäuren sind schließlich auch Säuren. Und Fäulnisflüssigkeiten in der Fahrzeuglüftung sind ebenso unangenehm und schwer zu beseitigen wie der Inhalt einer Windel, der auf einer vereisten Windschutzscheibe verrieben wurde. Davon wissen auch die Polizeiakten zu berichten. Sie geben allerdings keine Auskunft darüber, ob ein möglicherweise erzieherisches Ansinnen der Täter tatsächlich von Erfolg gekrönt war.
Ermitteln muss nun die Nordhäuser Polizei. Dazu ist sie verpflichtet.
Mit einer faulen Kartoffel zu reagieren, das ging nun aber offenbar zu weit. Einen Schaden hatte die Matschknolle zwar nicht verursacht. Unangenehm kann sich ihre Entsorgung dennoch gestalten.
Was vielleicht erzieherisch, mit einem Hauch von Schabernack, gedacht ist, kann sich schnell zu einer nicht unerheblichen Sachbeschädigung entwickeln. Fruchtsäuren sind schließlich auch Säuren. Und Fäulnisflüssigkeiten in der Fahrzeuglüftung sind ebenso unangenehm und schwer zu beseitigen wie der Inhalt einer Windel, der auf einer vereisten Windschutzscheibe verrieben wurde. Davon wissen auch die Polizeiakten zu berichten. Sie geben allerdings keine Auskunft darüber, ob ein möglicherweise erzieherisches Ansinnen der Täter tatsächlich von Erfolg gekrönt war.
Ermitteln muss nun die Nordhäuser Polizei. Dazu ist sie verpflichtet.
Quelle: Thüringen