Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
Am Samstag, 13.06.2026 konnten Polizeivollzugsbeamte bei einer Personenkontrolle auf dem Schulplatz in Apolda einen 17-Jährigen feststellen, welcher insgesamt 7 Einhandmesser bei sich führte.
Apolda (ots) - Da der Minderjährige mit den Messern auf einer öffentlichen Versammlung war, ist er Beschuldigter einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz.
Quelle: Thüringen