Haftbefehl und keine Pflichtversicherung
Am Samstag kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Weimar einen Audi in der Jenaer Straße in Weimar.
Weimar (ots) - Hierbei stellte sich heraus, dass der 48-jährige Fahrzeugführer einen offenen Haftbefehl hatte und das Fahrzeug nicht über den vorgeschriebenen Pflichtversicherungsschutz verfügte.
Die Geldstrafe konnte beglichen und eine Haft somit abgewendet werden.
Jedoch wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrer eingeleitet. Da das Fahrzeug auf die 42-jährige Ehefrau des Fahrers zugelassen war, wurde auch gegen sie wegen des Gestattens des Fahrens ohne Pflichtversicherung eine Strafanzeige gefertigt. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Geldstrafe konnte beglichen und eine Haft somit abgewendet werden.
Jedoch wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrer eingeleitet. Da das Fahrzeug auf die 42-jährige Ehefrau des Fahrers zugelassen war, wurde auch gegen sie wegen des Gestattens des Fahrens ohne Pflichtversicherung eine Strafanzeige gefertigt. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Quelle: Thüringen